1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen)
2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb
3 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung
Stand: 2. August 2022
I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltigkeit gehört seit jeher zur DNA der Genossenschaftsbanken. Aus diesem Grunde planen wir dem Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen FinanzGruppe zu folgen, welches Sie hier abrufen können.
Auch wir als Bank wollen Verantwortung übernehmen und den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitgestalten. Wir planen folglich unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele zu verstärken. Wir beabsichtigen uns zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – "SDGs") der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens zu bekennen.
Wir wollen unserer Verantwortung auch im Anlagegeschäft gerecht werden und planen zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden einerseits, aber auch in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen unserer Kunden festzulegen.
Die geplanten Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf eine Versicherungsberatung in Finanzprodukten, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert werden. Dazu zählen insbesondere Versicherungsanlageprodukte. Für Finanzprodukte bietet die PSD Bank Hannover eG keine Anlageberatung an.
II. Unsere geplante Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte. Im Rahmen unserer Strategie planen wir Nachhaltigkeitsrisiken auf verschiedene Weise einzubeziehen.
1. Produktauswahl
Ein zentraler Aspekt bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bildet die der jeweiligen Beratungstätigkeit vorgelagerte Produktauswahl. Im Rahmen eines geplanten Produktauswahlprozesses wird unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Finanzprodukte in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess dann maßgeblich dazu bei, dass nur Finanzprodukte in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.
2. Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Versicherungsberatung tragen zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Berater bei. Regelmäßige Schulungen befähigen unsere Berater, die jeweiligen Finanzprodukte verstehen und umfassend beurteilen zu können.
3. Kooperation mit Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe sowie anderen Produktlieferanten
Im Rahmen des geplanten vorgelagerten Produktauswahlprozesses findet eine enge Kooperation und Kommunikation mit den jeweiligen Produktlieferanten statt. Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzprodukte beziehen, berücksichtigen ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse. Auch bei dem Bezug von Finanzprodukten außerhalb des Genossenschaftsverbundes planen wir darauf zu achten, dass die Produktlieferanten Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse berücksichtigen. Relevante Nachhaltigkeitsrisiken planen wir bei der Produktrisikoklassifizierung zu berücksichtigen (mögliche Erhöhung des Markt- bzw. Kontrahentenrisikos).Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft werden. So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei den von uns in der Versicherungsberatung angebotenen Finanzprodukten berücksichtigt werden.
4. Anwendung von Ausschlusskriterien
Bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Versicherungsberatung durch uns ist für nachhaltige Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung zudem die Anwendung sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards von wesentlicher Bedeutung. Das bedeutet, dass einzelne Finanzprodukte bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten dürfen. Hierdurch wird erreicht, dass diese Finanzprodukte nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nur zu einem geringen Teil (mit-) finanzieren. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmtem Branchenstandard finden Sie im Anhang zu diesem Dokument. Auch bei Vertragspartnern außerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir auch Finanzprodukte beziehen, planen wir darauf zu achten, dass bei diesen die Nachhaltigkeit fester Bestandteil der Unternehmensleitsätze ist.
5. Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage, und damit auch auf die Rendite der Finanzprodukte haben, die Gegenstand unserer Versicherungsberatung sind.
Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzprodukte beziehen, bewerten ihrerseits die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Finanzprodukts im Rahmen ihres Investmententscheidungsprozesses.
III. Unsere geplante Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.
Eine systematische und damit umfassende Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können wir derzeit noch nicht durchführen. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit die Hersteller von Finanzprodukten diese von den Unternehmen beziehen und uns als Finanzberater als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen können. Wir planen insofern das wahrscheinlich wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten zu beobachten. Wir werden über den Aufbau eines entsprechenden Prozesses entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten es zulässt.
Gleichwohl planen wir, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch die Anwendung von Ausschlusskriterien zu vermeiden.
Wir gehen davon aus, dass die Hersteller der Finanzprodukte, die wir in der Versicherungsberatung als nachhaltige Finanzprodukte anbieten, die Ausschlusskriterien auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards einhalten. Das bedeutet, dass diese explizit als nachhaltig angebotenen Finanzprodukte bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze (Schwellenwert) enthalten dürfen. Hierdurch wird (mittelbar) erreicht, dass diese Finanzprodukte nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nicht bzw. nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren.
IV. Berücksichtigung in Vergütungspolitik
Wir planen uns aktuell auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik vorzubereiten.
Anhang
Mindestausschlüsse1
Unternehmen:
- Rüstungsgüter >10%2 (geächtete Waffen >0%)3
- Tabakproduktion >5%
- Kohle >30%2
Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung von Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- Förderung größeren Umweltbewusstseins
- Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Staatsemittenten:
- Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4
Erläuterung zur Änderung der „Informationen nach OffenlegungsVO“ vom 02.08.2022
Stand 02.08.2022
Der in Bezug genommene Branchenstandard wurde angepasst. Dies hat eine Anpassung unserer „Informationen nach OffenlegungsVO“ erforderlich gemacht. Erläuterungen zu den in der Vergangenheit erfolgten Änderungen der „Information nach OffenlegungsVO“ können Sie bei uns erfragen.