- Monatliches Sparen
- Sparrate ab 6,65 Euro
- Sicheres Polster mit Arbeitgeberhilfe
Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen
PSD VL-Sparen
Jeden Monat eine kleine Summe beiseite legen – das kann fast jeder! Wer sparen, sich aber im Alltag deshalb nicht einschränken möchte, legt oft nur kleinere Beträge zur Seite. Kein Problem mit PSD VL-Sparen
Vorteile unseres PSD VL-Sparens im Überblick
- Monatliche Sparrate schon ab 6,65 Euro
- Sicheres Polster mit Arbeitgeberhilfe
- Nach 7 jahren für jeden individuellen Zweck verfügbar
- keine Gebühren
Sparen ist besonders einfach, wenn der Arbeitgeber in Form von vermögenswirksamen Leistungen (VL) dazu beiträgt. Ein Vorteil, den Sie nutzen sollten! Der Höchstbetrag an vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber liegt bei 40 Euro im Monat (jährlich 480,- Euro), der Mindestbetrag bei 6,65 Euro monatlich. Wichtig ist, dass Ihre monatlichen Beiträge durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn/Gehalt überwiesen werden.
Kondition PSD VL-Sparen
Zinssatz (v) p.a. | Laufzeit |
2,088 % p.a. | 7 Jahre |
Zinsen freibleibend, gültig ab 01.01.2023.
Details
Pro Arbeitnehmer zahlen Arbeitgeber monatlich bis zu 40 Euro an vermögenswirksame Leistungen (VL) im Jahr also immerhin maximal 480 Euro. Diese meist tariflich festgelegten Zahlungen dienen dem Vermögensaufbau der Arbeitnehmer und werden direkt vom Lohn/Gehalt oder als tarifliche Leistungen überwiesen. Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als die maximal möglichen 40 Euro, so können Sie die Differenz von Ihrem eigenen Nettolohnzahlung ausgleichen lassen, um so die attraktiven Sparangebote Ihrer PSD Bank Hannover eG für Vermögenswirksame Leistungen bestmöglich nutzen zu können.
Die Anlage
Ihr Arbeitgeber überweist monatlich bis zu 40 Euro oder einmal jährlich 480 Euro, egal ob als tarifliche Leistung oder komplett aus Ihrer eigenen Nettolohn, auf Ihren VL-Vertrag.
Die Laufzeit
Vertragsbeginn ist der 1.Januar des Kalenderjahres, in dem die erste VL-Rate bei der PSD Bank Hannover eG auf Ihren VL-Vertrag eingegangen ist. Die Ansparzeit beträgt 72 Monate (6 Jahre). Anschließend ruht das angesparte Kapital bis maximal 12 Monate, um die gesetzlich vorgeschriebene Festlegungsfrist von 7 Jahren zu erreichen. Die Verzinsung läuft derweil weiter.
Der Ertrag
Die Auszahlung erfolgt zum 1.Januar des folgenden Jahres.