Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

 

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

 

Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)   

Der PSD Bank Hannover eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der PSD Bank Hannover eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Streitbeilegung

Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 unterstützen wir als kontoführender Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 für Drittkartenemmittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG.

Für bankfachliche Fragen stehen wir Ihnen in unserem Institut unter info@psd-hannover.de zur Verfügung.

Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister Fiducia & GAD IT AG zur Verfügung. Bitte nutzen Sie den nachstehenden Link.

 

Weitere technische Details und Informationen

 
Dedicated Interface of Third Party Service Provider

According to Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 we, as an account servicing payment service provider, support a technical access interface (XS2A) to all online available payment accounts for payment service providers issuing card-based payment instruments, account information service providers and payment initiation service providers.

 

The technical implementation is done with Berlin Group specification version 1.2 by our technical service provider Fiducia & GAD IT AG. On 14th June 2019 it is possible to use the interface in a productional environment.

 

For question concerning accounts please contact info@psd-hannover.de.

For further information on technical details concerning our NextGen implementation and accesses to the XS2A interface please use the following link to visit the website of Fiducia & GAD IT AG.

 

Further information on technical details

 
Sandbox-Text Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 unterstützen wir als kontoführender Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 für Drittkartenemmittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten.

 

Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG.

Wir bieten in diesem Zusammenhang ab dem 14.03.2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weiteren Informationen nutzen Sie bitte www.fiduciagad.de/xs2asandbox-test.

Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website (www.berlin-group.org) und das NISP–Projekt (www.nisp.online).

Weitere Informationen

Notfallplan gem. Art. 28 Absatz 2 EU Benchmark Verordnung

Für den Fall des Wegfalls oder einer wesentlichen Änderung eines vertraglich vereinbarten Referenzwertes (z. B. Zinssatz), verfügt die PSD Bank Hannover eG über einen Notfallplan i. S. d. Artikels 28 Absatz 2 VERORDNUNG (EU) 2016/1011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/201 (EU Benchmark Verordnung).

Der Notfallplan soll sicherstellen, dass die vertraglichen Verpflichtungen der PSD Bank Hannover eG gegenüber ihren Kunden auch im Falle des Wegfalls oder der wesentlichen Änderung eines Referenzwertes erfüllt werden kann.

Hierin werden u. a. Maßnahmen definiert, z. B. die Zurverfügungstellung von alternativen Referenzwerten, die geeignet sind, den im Vertrag festgelegten Zweck fortzuführen.

Die alternativen Referenzwerte sollen den vertraglich vereinbarten Referenzwerten inhaltlich ähnlich und somit vergleichbar sein.

Der Notfallplan ist auf Nachfrage bei der PSD Bank Hannover eG jederzeit einsehbar. Hierzu kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Ansprechpartner oder unseren Vorstandsstab (vorstandsbuero@psd-hannover.de).