Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Stand: 30.12.2022

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit gehört seit jeher zur DNA der Genossenschaftsbanken. Aus diesem Grunde planen wir dem Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen FinanzGruppe zu folgen, welches Sie hier abrufen können.

Auch wir als Bank wollen Verantwortung übernehmen und den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitgestalten. Wir planen folglich unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele zu verstärken. Wir beabsichtigen uns zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – "SDGs") der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens zu bekennen.

Wir wollen unserer Verantwortung auch im Anlagegeschäft gerecht werden und planen zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden einerseits, aber auch in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen unserer Kunden festzulegen.

Die geplanten Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf eine Versicherungsberatung in Finanzprodukten, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert werden. Dazu zählen insbesondere Versicherungsanlageprodukte. Für Finanzprodukte bietet die PSD Bank Hannover eG keine Anlageberatung an.

II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsrisiken

Wir haben beschlossen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Anlageberatung zu berücksichtigen. Im Folgenden wird dargestellt, auf welche Art und Weise wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Anlageberatung berücksichtigen und wie wir die von den Produktanbietern in diesem Zusammenhang veröffentlichten Informationen verwenden.

Was sind Nachhaltigkeitsfaktoren?

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt – wie z.B. einen Investmentfonds – kann zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Investmentfonds in Aktien oder Anleihen eines Unternehmens investiert und dieses Unternehmen etwa Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch sogenannte „Indikatoren“ noch genauer definiert. Dies erleichtert die Messbarkeit der nachteiligen Auswirkungen bzw. der erzielten Verbesserungen. Im Bereich „Umwelt“ sind als Indikatoren z.B. Treibhausgasemissionen, Biodiversität und Emissionen in Wasser vorgesehen. Im Bereich „Soziales“ ist ein Indikator z.B. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen.

Berücksichtigung in der Anlageberatung

Im Rahmen der Anlageberatung fragen wir Sie, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitspräferenzen wir für Sie bei unseren Empfehlungen berücksichtigen sollen. Sofern Sie die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) wünschen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, konkret anzugeben, für welche der folgenden Nachhaltigkeitsbelange Sie wesentliche negative Auswirkungen ausschließen wollen:

  • Treibhausgas-Emissionen
  • Biodiversität,
  • Wasser,
  • Abfall,
  • soziale Themen/Arbeitnehmerbelange.

Ihre Angaben berücksichtigen wir bei unserer Empfehlung. Sofern wir Ihnen kein Finanzprodukt empfehlen können, dass neben weiteren Angaben (wie u. a. Ihrer Risikobereitschaft, Ihrem Anlagehorizont und Ihren finanziellen Verhältnissen) auch den von Ihnen angegebene Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angabe anzupassen.

Alternativ können wir Ihnen dann ein Finanzprodukt empfehlen, welches zwar die von Ihnen ursprünglich gewünschte Vermeidung wesentlich negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) nicht berücksichtigt, aber entsprechend der von Ihnen vorgenommenen Anpassung Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit (Umwelt oder Soziales) oder einen wesentlich positiven Beitrag zur Umwelt leistet.

Sofern Sie angeben, keine Nachhaltigkeitspräfenzen zu haben, können wir Ihnen Finanzprodukte empfehlen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen (wie beispielsweise die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) oder nicht. Verbindlich für unsere Empfehlungen sind in diesem Fall ausschließlich Ihre übrigen Kundenangaben.

Unabhängig von Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gilt für alle von uns in der Anlageberatung empfohlenen Finanzprodukten ein Mindeststandard. Danach dürfen diese Finanzprodukte jeweils bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten. Durch diese Mindestausschlüsse wird erreicht, dass diese Finanzprodukte nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. Titel, die danach ausgeschlossen sind, sind im aktuellen Anlageuniversums beispielsweise eines Investmentfonds nicht mehr enthalten. Entsprechendes gilt, wenn ein Titel den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Die Ausschlüsse umfassen beispielsweise Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 30 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Kohle herrührt. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmten Branchenstandard finden Sie im Anhang.

Die hier beschriebene Art und Weise der Berücksichtigung von wesentlichen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist in unseren bankinternen (Beratungs-)Prozessen abgebildet. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.

Anhang I

Mindestausschlüsse1

Unternehmen:

•       Rüstungsgüter >10%2 (geächtete Waffen >0%)3

•       Tabakproduktion >5%

•       Kohle >30%2

•       Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):

  • Schutz der internationalen Menschenrechte
  • Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
  • Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
  • Beseitigung von Zwangsarbeit
  • Abschaffung der Kinderarbeit
  • Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
  • Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
  • Förderung größeren Umweltbewusstseins
  • Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
  • Eintreten gegen alle Arten von Korruption

Staatsemittenten:

•       Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4

 

1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen).

2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb.

3 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).

4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).