1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen)
2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb
3 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung
Stand: 15. Januar 2025
I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltigkeit gehört seit jeher zur DNA der Genossenschaftsbanken. Aus diesem Grunde folgen wir dem Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen FinanzGruppe, welches Sie hier abrufen können.
Auch wir als Bank wollen Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten, indem wir unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele verstärken. Wir bekennen uns zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – "SDGs") der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.
Wir wollen unserer Verantwortung auch im Anlagegeschäft (nicht WpHG relevante Produkte) gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden festgelegt.
Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf eine Anlage- (nicht WpHG relevante Produkte) und Versicherungsberatung in Finanzprodukten, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert werden. Dazu zählen insbesondere Versicherungsanlageprodukte und nicht WpHG relevante Anlageprodukte.
II. Unsere geplante Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.
Im Rahmen unserer Strategie beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken auf verschiedene Weise ein.
1. Produktauswahl
Ein zentraler Aspekt bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch uns bildet die der jeweiligen Beratungstätigkeit vorgelagerte Produktauswahl. Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses wird unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Finanzprodukte in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess maßgeblich dazu bei, dass nur Finanzprodukte in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.
2. Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Anlage- (nicht WpHG relevante Produkte) und Versicherungsberatung tragen zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Berater bei. Regelmäßige Schulungen befähigen unsere Berater, die jeweiligen Finanzprodukte verstehen und umfassend beurteilen zu können.
3. Kooperation mit Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe sowie anderen Produktlieferanten
Im Rahmen des vorgelagerten Produktauswahlprozesses findet eine enge Kooperation und Kommunikation mit den jeweiligen Produktlieferanten statt. Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzprodukte beziehen, berücksichtigen ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse.
Auch bei dem Bezug von Finanzprodukten außerhalb des Genossenschaftsverbundes wollen wir darauf achten, dass die Produktlieferanten Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse berücksichtigen.
Relevante Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Produktrisikoklassifizierung berücksichtigt (mögliche Erhöhung des Markt- bzw. Kontrahentenrisikos).
Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft werden. So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei den von uns in der Anlageberatung (nicht WpHG relevante Produkte) angebotenen Finanzprodukten berücksichtigt werden.
4. Anwendung von Ausschlusskriterien
Bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlageberatung (nicht WpHG relevante Produkte) durch uns ist für nachhaltige Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung zudem die Anwendung sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards von wesentlicher Bedeutung. Das bedeutet, dass einzelne Finanzprodukte bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten dürfen. Hierdurch wird erreicht, dass diese Finanzprodukte nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nur zu einem geringen Teil (mit-) finanzieren. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmtem Branchenstandard finden Sie im Anhang zu diesem Dokument.
Auch bei Vertragspartnern außerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir auch Finanzprodukte beziehen, achten wir darauf, dass bei diesen die Nachhaltigkeit berücksichtigt wird.
5. Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage, und damit auch auf die Rendite der Finanzprodukte haben, die Gegenstand unserer Versicherungsberatung sind.
Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzprodukte beziehen, bewerten ihrerseits die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Finanzprodukts im Rahmen ihres Investmententscheidungsprozesses.
III. Berücksichtigung in Vergütungspolitik
Wir bereiten uns aktuell auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik vor.
IV. Weitere Infromationen
Unsere Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (keine WpHG relevante Produkte) und Versicherungsberatung können Sie auf unserer Internetseite unter:
https://www.psd-hannover.de/service/rechtliche-hinweise/pflichtinformationen.html
Anhang
Mindestausschlüsse1
Unternehmen:
- Rüstungsgüter >10%2 (geächtete Waffen >0%)3
- Tabakproduktion >5%
- Kohle >30%2
Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung von Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- Förderung größeren Umweltbewusstseins
- Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Staatsemittenten:
- Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4
Erläuterung zur Änderung der „Informationen nach OffenlegungsVO“
Stand 15.01.2025
Änderung im Abschnitt II 3. und 5. - Aktualisierung der Ausführungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie Überarbeitung hinsichtlich Bekenntnisses zum Nachhaltigkeitsbild der genossenschaftlichen Finanzgruppe und Zielen für eine nachhaltige Entwicklung.
Stand 30.12.2022
Das Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung führten zur Anpassung unserer "Informationen nach OffenlegungsVO".
Stand 02.08.2022
Der in Bezug genommene Branchenstandard wurde angepasst. Dies hat eine Anpassung unserer „Informationen nach OffenlegungsVO“ erforderlich gemacht. Erläuterungen zu den in der Vergangenheit erfolgten Änderungen der „Information nach OffenlegungsVO“ können Sie bei uns erfragen.