Auf der Suche nach einer sicheren und risikoarmen Anlageform bewegt die Aussicht auf geringe Wertschwankungen, attraktive Renditechancen und steuerliche Vorteile immer mehr Menschen dazu, den Kauf einer Immobilie in Betracht zu ziehen. Wenn auch Sie darüber nachdenken, Wohneigentum zu erwerben, erwarten Sie im Jahr 2021 einige neue Vorschriften und Gesetze, die Sie bei Ihrer Entscheidung für oder gegen eine Investition berücksichtigen sollten.
Immobilienkäufer aufgepasst: Diese Änderungen erwarten Sie 2021
Verteilung der Maklerkosten
Der Kauf einer Immobilie ist in der Regel mit hohen Nebenkosten wie der Grunderwerbsteuer und den Notar- und Maklerkosten verbunden. Während Letztere in einigen Bundesländern bereits zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aufgeteilt wurden, musste in anderen Bundesländern bislang allein der Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen – unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat. Um Käufer von hohen Kaufnebenkosten zu entlasten und eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, ist mit dem 23. Dezember 2020 ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Maklerprovision künftig zwischen Käufer und Verkäufer aufteilt. Beauftragt der Verkäufer also einen Makler, muss er künftig auch mindestens die Hälfte der anfallenden Provision übernehmen.
Verlängerung des Baukindergeldes
Mit dem Baukindergeld unterstützt der Staat Familien beim Kauf oder Neubau der eigenen vier Wände. Ob Haus oder Eigentumswohnung spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur, dass der Wohnraum selbst genutzt wird und es sich um die erste Immobilie handelt, die erworben wird. Der Staat bezuschusst das neue Zuhause dann mit insgesamt 12.000 Euro pro Kind, ausgezahlt in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro. Weil durch die Corona-Krise viele Baugenehmigungen erst später erteilt werden können, hat die Bundesregierung die Frist zur Antragsstellung um drei Monate verlängert. Das heißt: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder den Kaufvertrag für eine Immobilie unterschreibt, kann das Baukindergeld noch beantragen. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie hier.
Erhöhung der Wohnungsbauprämie auf 10 Prozent
All diejenigen, die eine Wohnimmobilie kaufen, bauen oder renovieren möchten, fördert der Staat mit einem Zuschuss zum Bausparvertrag – der sogenannten Wohnungsbauprämie. Um diese Förderung zu erhalten, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze wurde mit Beginn des neuen Jahres angehoben: für Alleinstehende von bislang 25.600 auf 35.000 Euro und für Verheiratete von 51.200 auf 70.000 Euro. Ebenfalls zum 01. Januar 2021 angehoben wurde die maximal förderbare Sparleistung pro Jahr. Alleinstehende werden jährlich nun mit maximal 700 statt bisher 512 Euro und Verheiratete mit 1.400 statt 1.024 Euro gefördert.
Neue Regeln bei Wohneigentum
Auch wenn Sie eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen und diese vermieten möchten, kommen im Jahr 2021 Änderungen auf Sie zu. Mit dem 01. Dezember 2020 ist ein neues Mieteigentumsgesetz in Kraft getreten, das die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen von Wohnanlagen vereinfacht. Künftig reicht eine einfache Mehrheit der in der Eigentümerversammlung anwesenden und vertretenen Stimmen aus, um über Umbaumaßnahmen wie die Sanierung einer Fassade oder die Modernisierung einer Heizungsanlage zu entscheiden. Die Kosten sind dann jeweils von den Eigentümern zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen künftig alle Eigentümer die Sanierungskosten tragen. Was sich für Wohnungseigentümer durch das Gesetz außerdem ändert, können Sie hier nachlesen.
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