Jeder Jahreswechsel sorgt für frischen Wind. Damit Ihre Finanzen auch in 2021 auf dem neusten Stand sind, haben wir für Sie die wichtigsten Veränderungen gesammelt:
Jeder Jahreswechsel sorgt für frischen Wind. Damit Ihre Finanzen auch in 2021 auf dem neusten Stand sind, haben wir für Sie die wichtigsten Veränderungen gesammelt:
Mehr Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag klettert von 9.408 auf 9.744 Euro. Unterhalb dieser Schwelle ist keine Einkommenssteuer zu entrichten. Geringverdiener profitieren somit hiervon. Die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42% steigt leicht auf 57.919 Euro Jahresbruttoeinkommen.
Mehr Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag steigt kommendes Jahr um 288 Euro auf 5.460 Euro. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung steigt ebenfalls um 288 Euro auf 2.928 Euro.
Erhöhung Kindergeld
Das monatliche Kindergeld steigt um 15 Euro und beträgt für das erste und zweite Kind somit jeweils 219 Euro. Für das dritte Kind erhöht sich der Betrag auf 225 Euro und für jedes weitere Kind werden nächstes Jahr 250 Euro fällig.
„Teil-“Abschaffung Solidaritätszuschlag
Ab 2021 fällt er für die meisten Steuerzahler nun endlich weg. Entrichten müssen ihn zukünftig nur noch ledige Steuerzahler, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 62.127 Euro übersteigt. Bei Verheirateten liegt die Grenze doppelt so hoch, bei 124.255 Euro. Für Kapitalanleger bleibt der Soli erhalten. Sobald der Steuerpauschbetrag von 801 Euro für Kapitalerträge ausgeschöpft ist, fallen für darüberhinausgehende Erträge neben der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% weiterhin auch 5,5% Soli an.
Alte Mehrwertsteuer wieder zurück
Die gesenkte Mehrwertsteuer steigt wieder an. Dieser Steuernachlass endet am 01.01.2021.
Erhöhung Pendlerpauschale
Für Pendler, deren einfacher Arbeitsweg mindestens 21 Kilometern oder mehr beträgt, erhöht sich die Pendlerpauschale 2021 von 30 auf 35 Cent pro Kilometer. Bei weniger als 21 Kilometern Arbeitsweg bleibt es jedoch bei 30 Cent. Die Erhöhung wurde bis 2026 befristet.
Neue Mobilitätsprämie
Ebenfalls bis 2026 befristet fördert der Gesetzgeber pendelnde Geringverdiener. Statt Pendlerpauschale greift hier nun die Mobilitätsprämie Geringverdiener erhalten ersatzweise 4,9 Cent ab dem 21. gefahrenen Kilometer einfacher Strecke.
Erhöhte Sachbezugswerte
Der Sachbezugswert für Verpflegung steigt 2021 auf 263 Euro. Der Sachbezugswert für Unterkunft und Miete wird ab Januar 2021 ebenfalls erhöht - er steigt auf 237 Euro. Die Sachbezugswerte legen die Höhe des geldwerten Vorteils fest, den ein Arbeitnehmer durch freie Verpflegung oder Unterkunft durch seinen Arbeitgeber erhält.
Mehr Hartz IV
Ab Januar 2021 erhalten Hartz-IV-Empfänger mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 432 auf 446 Euro pro Monat. Bezieher, die mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten anstatt 389 Euro ab Januar 401 Euro. Auch die Beträge für Kinder und Jugendliche wurden erhöht.
Erhöhung Wohnungsbauprämie
Ab 2021 gibt es maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro. Für Verheiratete von 51.200 auf 70.000 Euro.
Verlängerung des Baukindergeld
Bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt der Staat Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände für zehn Jahre. Weil durch die Corona-Krise viele Baugenehmigungen erst später erteilt werden, hat die Bundesregierung die Frist um drei Monate verlängert. Das heißt: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen.
Start der CO2-Abgabe
Ab 2021 wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer. Denn pro Tonne CO2 kommen jetzt 25 Euro Klimaschutz-Abgabe obendrauf. Wer also mit Öl oder Gas heizt, für den wird es künftig deutlich teurer. Denn innerhalb von fünf Jahren steigt der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne. Bis 2025 summieren sich die Mehrkosten durch die neue Abgabe für einen 150-Quadratmeter-Haushalt mit Ölheizung auf rund 1.200 Euro, wie die Verbraucherzentralen berechnet haben.
Geringerer Feinstaub bei Kaminöfen
Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung schreibt ab 2021 strengere Feinstaubregeln vor. Das heißt: Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssten eigentlich schon bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die geltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden können.
Verkäufer und Käufer von Immobilien teilen Maklerkosten
Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren. Bislang gab es je nach Bundesland sehr unterschiedliche Vorgaben dazu. Das sogenannte Bestellerprinzip, nach dem derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch vollständig zahlt, gilt bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr.
Neue Regeln bei Wohneigentum
Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage. So können jetzt Eigentumswohnungen barrierefrei oder einbruchsicher umgebaut, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge oder Glasfaseranschluss gelegt werden. Umbaumaßnahmen können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Kosten sind dann jeweils von den Eigentümern zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen künftig alle Eigentümer die Sanierungskosten tragen.
Grundrente – Anrechnungszeiten
Am 01.01.2021 kommt die lang erwartete Grundrente für Geringverdiener. Um einen anteiligen Anspruch auf diese Rente zu erwirken, muss der Rentner mindestens 33 Jahre anrechenbare Grundrentenzeit aufweisen. Für die volle Grundrente sogar 35 Jahre. Grundrentenzeiten sind Pflichtbeitragszeiten von Beschäftigten und Selbständigen, Zeiten der Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen wurde.
Grundrente
Außerdem muss der durchschnittliche Verdienst des Rentners, auf das gesamte Berufsleben bezogen, zwischen 30 und 80% des Durchschnittsdeutschen betragen. Maximal können bis zu 418 Euro Grundrente zusätzlich zur regulären Rente bezogen werden. In der Breite wird jedoch sehr viel weniger ankommen. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet eine durchschnittliche Grundrente in Höhe von 75 Euro.
Basisrente
Der Steuerbonus der Rürup-Rente steigt 2021 von 90 auf 92%. Einzahlungen von bis zu 25.787 Euro sind förderfähig. Das Finanzamt erkennt davon ab 2021 92% bzw. bis zu 23.724 Euro steuerlich an. Ehepaare können das Doppelte geltend machen.
Hinzuverdienstgrenze
Für vorgezogene gesetzliche Altersrenten gilt ab kommenden Jahr wieder eine Verdienstgrenze von 6.300 Euro. Im laufenden Jahr konnten Frührentner bis zu 44.590 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente deshalb gekürzt wurde. Die Hinzuverdienstgrenze wurde 2020 erhöht, um etwaige Personalengpässe aufgrund der Corona-Krise abzufedern – insbesondere im Gesundheitssektor.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2021 im Westen auf 85.200 Euro. In den neuen Bundesländern müssen künftig für Einkommen bis zu 80.400 Euro gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. 2020 lag die Beitragsbemessungsgrenze hingegen nur bei 82.800 bzw. 77.400 Euro.
Betriebliche Altersversorgung
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung. So können bis zu 8% der westdeutschen Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4% auch sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse investiert werden.
Gesetzliche Rente
Die Höhe der Rentenanpassung für 2021 wird zwar erst im März bekanntgegeben und tritt dann zum 01.07.2021 in Kraft, aber zumindest im Westen ist eine Nullrunde zu erwarten. Das liegt daran, dass sich die Rentenanpassung auch an der Entwicklung der Bruttolöhne orientiert. Im Osten wird die Rente hingegen um 0,7% steigen, um das Rentenniveau zwischen Ost und West weiter anzugleichen.
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