Der Jahreswechsel sorgt für frischen Wind. Damit Ihre Finanzen immer auf dem neusten Stand sind, haben wir für Sie die wichtigsten Veränderungen gesammelt:
Finanzen – Das ändert sich 2019
Neue 100- und 200-Euro-Scheine
Im Mai 2019 bringt die Europäische Zentralbank neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf. Sie verfügen über innovative Sicherheitsmerkmale wie ein Satelliten-Hologramm und eine überarbeitete Smaragdzahl. Fälschungen werden so weiter erschwert. Produktionsstopp heißt es hingegen beim 500-Euro-Schein: Dieser bleibt zwar als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten, wird aber nicht mehr neu hergestellt.
Flexibel arbeiten dank Brückenteilzeit
Um Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen, bekommen Arbeitnehmer ab 2019 die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit zu verkürzen und im Anschluss ein volles Rückkehrrecht zu erhalten. Diese Brückenteilzeit gilt für alle, die mehr als sechs Monate in einem Unternehmen mit über 45 Mitarbeiter beschäftigt sind.
Gute Nachrichten für Eltern
Dank des Familienentlastungsgesetzes können sich Eltern auf mehr Kindergeld und höhere Freibeträge freuen: Ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 204 Euro und erhöht sich damit um 10 Euro. Für das dritte Kind erhöht es sich auf 210 Euro, für das vierte auf 235 Euro. Zusätzlich wird der Kinderfreibetrag angehoben: Zum 1. Januar 2019 steigt dieser um 192 Euro pro Kind auf 7.620 Euro jährlich. Auch der Grundfreibetrag soll sich auf 9.168 Euro erhöhen und damit untere Einkommen entlasten.
Baukindergeld bleibt attraktiv
Das Baukindergeld unterstützt Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim erstmaligen Neubau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Auch 2019 können Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.200 Euro je Kind und Jahr über das KfW-Zuschussportal beantragt werden. Die Auszahlungen laufen über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren.
Entlastung für Arbeitnehmer
Das Versichertenentlastungsgesetz kommt den Arbeitnehmern zugute: Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Die monatlichen Beiträge sinken dadurch um bis zu 38 Euro. Außerdem sinkt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozent. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt hingegen um 0,5 Prozent.
Arbeitslosengeld II und Mindestlohn steigen
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro erhöht. Auch die Regelsätze für Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II werden angehoben. Alleinstehende erhalten künftig 424 Euro, Paare jeweils 382 Euro. Für Kinder und Jugendliche erhalten Eltern 5 bis 6 Euro mehr.
Geringere Sozialbeiträge für Midi-Jobber
Geringverdienern mit Einnahmen zwischen 450 Euro und 1.300 Euro zahlen ab 2019 reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Bisher lag die Grenze für die sogenannten Midi-Jobber bei 850 Euro.
Neue Bezugsgröße für die Sozialversicherung
Auch 2019 werden die Bezugsgrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Sie dienen als Basis für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Bezugsgröße steigt in den alten Bundesländern um 70 Euro auf 3.115 Euro und in den neuen Bundesländern um 175 Euro auf 2.870 Euro.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung definiert, bis zu welchem Gehalt Beiträge für die deutsche Sozialversicherung gezahlt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze bundesweit um 112,50 Euro auf monatlich 4.537,50 Euro. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 200 Euro auf 6.700 Euro (alte Bundesländer) bzw. um 350 Euro auf 6.150 Euro (neue Bundesländer).
Änderungen beim Rentenpaket
Das neue Rentenpaket bringt 2019 einige Veränderungen: Durch die „doppelte Haltelinie“ soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 weder unter die aktuellen 48 Prozent sinken, noch der Beitragssatz zur Rentenversicherung auf über 20 Prozent steigen. Doppelte Haltelinie meint hierbei, dass das Rentenniveau durch eine Linie nach unten und der Beitragssatz durch eine andere Linie nach oben begrenzt wird.
Bei der Erwerbsminderungsrente werden die Zurechnungszeiten ausgedehnt und die Mütterrente wird ausgeweitet: Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, erhalten 0,5 Rentenpunkte mehr, somit werden 2,5 Rentenpunkte anerkannt. Außerdem wird auch eine Erziehungszeit von 2,5 Jahren anerkannt – bei Kindern, die nach 1992 geboren wurden, sind es sogar 3 Jahre.
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