Am 04. Juli sind in Niedersachsen die Sommerferien gestartet. Der Startschuss für viele Ferienjobs, um das eigene Taschengeld aufzubessern und erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Für mehr Taschengeld: Jobben in den Sommerferien
Rund zwei Drittel aller Jugendlichen jobben nebenher. Besonders beliebt sind Babysitting, Kellnern, Gartenarbeit, Zeitungen austragen und Nachhilfe geben. Neben der Vorfreude auf ein neues Smartphone oder den Führerschein ist es jedoch wichtig, sich frühzeitig mit Finanzen zu beschäftigen und die gesetzlichen Bestimmungen für das Jobben zu kennen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ab wann darf man arbeiten und ist das Einverständnis der Eltern Pflicht? Diese und weitere Fragen beantwortet das Jugendarbeitsschutzgesetz.
1. Arbeitsschutz
Generell sind nur leichte Arbeiten erlaubt, die die eigene Gesundheit nicht gefährden. Unter gefährlichen Arbeiten zählen zum Beispiel das Arbeiten an Maschinen, Akkordarbeit und der Umgang mit giftigen oder ätzenden Stoffen. Auch dürfen Jugendliche keinem Lärm, großer Hitze und Kälte ausgesetzt sein.
2. Arbeitszeiten
Erst ab dem 13. Lebensjahr können sich Jugendliche etwas dazuverdienen, jedoch nur mit Zustimmung der Eltern. Bis einschließlich 14 Jahren gilt eine maximale Arbeitszeit pro Tag von drei Stunden an fünf Tagen in der Woche. In der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr ist dann das Jobben möglich. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen mehr für ihr Taschengeld tun – maximal vier Wochen im Jahr an acht Stunden am Tag zwischen 6 und 20 Uhr. Ab 16 Jahren ist dann das Arbeiten bis 23 Uhr erlaubt. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt weiterhin 40 Wochenstunden. Ist der Jugendliche dann volljährig, darf er sowohl neben der Schule als auch in den Ferien arbeiten.
3. Pausen
Bis zum 18. Lebensjahr müssen bei einem viereinhalb bis sechs Stunden Tag mindestens 30 Minuten Pause möglich sein. Ist die Arbeitszeit länger, erhöht sich der Anspruch auf 60 Minuten. Insgesamt dürfen Jugendliche nicht länger als viereinhalb Stunden am Stück arbeiten. Auch während des Schulunterrichts und an Wochenenden und Feiertagen ist das Jobben tabu. Ausnahmen gelten für Krankenhäuser, Gaststätten und in der Landwirtschaft.
4. Bezahlung
Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn von 9,19 Euro. Dieser gilt erst ab der Volljährigkeit. Damit man trotzdem fair entlohnt wird, sollte man vor dem Antritt des Ferienjobs mit dem Chef reden und das vereinbarte Gehalt im Arbeitsvertrag festlegen.
Steuern & Versicherungen
Für den Ferienjob gilt: Jugendliche dürfen 70 Tage im Jahr arbeiten, jedoch maximal drei Monate am Stück. Bis dahin genießen sie Versicherungsfreiheit, danach werden Sozialabgaben und Steuern fällig. So ist bis zu einem Verdienst von 9.000 Euro im Jahr, keine Einkommenssteuer zu zahlen. Erst danach benötigt das Kind eine eigene Steueridentifikationsnummer für die Steuerabrechnung.
Für Eltern kann es sinnvoll sein, den Nebenjob des Kindes in die eigene Haftpflichtversicherung aufzunehmen. Dadurch besteht im Schadenfall Versicherungsschutz für das Kind. Generell sind Jugendliche über das abgeschlossene Arbeitsverhältnis gegen Unfälle, die zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeitszeit passieren, versichert.
Tipp: Der Nebenjob wirkt sich nicht mehr auf den Kindergeldanspruch aus. Somit bleibt die staatliche Unterstützung erhalten.
Praktika und Ferienjobs im Ausland sind nicht über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung versichert. Deshalb sollte man sich frühzeitig über die Arbeitsgesetze im jeweiligen Land informieren und Zusatzversicherungen abschließen.
PSD Bank-Tipp
Nehmen Sie Ihr Kind oder Enkelkind doch das nächste Mal mit zu Ihrem PSD Berater. Gemeinsam klären wir Fragen zum Ferienjob und finden die optimale Geldanlage für Ihren Nachwuchs. Jetzt kostenlos unter (0511) 9665-30 einen Beratungstermin vereinbaren.