Für mehr Taschengeld: Jobben in den Sommerferien

Am 04. Juli sind in Niedersachsen die Sommerferien gestartet. Der Startschuss für viele Ferienjobs, um das eigene Taschengeld aufzubessern und erste Berufserfahrungen zu sammeln.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ab wann darf man arbeiten und ist das Einverständnis der Eltern Pflicht? Diese und weitere Fragen beantwortet das Jugendarbeitsschutzgesetz.

1. Arbeitsschutz

Generell sind nur leichte Arbeiten erlaubt, die die eigene Gesundheit nicht gefährden. Unter gefährlichen Arbeiten zählen zum Beispiel das Arbeiten an Maschinen, Akkordarbeit und der Umgang mit giftigen oder ätzenden Stoffen. Auch dürfen Jugendliche keinem Lärm, großer Hitze und Kälte ausgesetzt sein.

2. Arbeitszeiten

Erst ab dem 13. Lebensjahr können sich Jugendliche etwas dazuverdienen, jedoch nur mit Zustimmung der Eltern. Bis einschließlich 14 Jahren gilt eine maximale Arbeitszeit pro Tag von drei Stunden an fünf Tagen in der Woche. In der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr ist dann das Jobben möglich. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen mehr für ihr Taschengeld tun – maximal vier Wochen im Jahr an acht Stunden am Tag zwischen 6 und 20 Uhr. Ab 16 Jahren ist dann das Arbeiten bis 23 Uhr erlaubt. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt weiterhin 40 Wochenstunden. Ist der Jugendliche dann volljährig, darf er sowohl neben der Schule als auch in den Ferien arbeiten.

3. Pausen

4. Bezahlung

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