Startklar? Diese Veränderungen bringt 2024 mit sich
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Umwelt
Neue Regelungen für Heizsysteme
Zum 01. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, welches unter anderem energetische Standards für das Heizen in Neubauten und Bestandsgebäuden definiert. Während alte Öl- und Gasheizungen noch bis 2045 weiterbetrieben werden dürfen, muss die Wärme beim Einbau neuer Heizungen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produziert werden können. Ab 2045 soll das Heizen mit fossilen Brennstoffen schließlich komplett untersagt werden.
Umweltfreundlichere Verpackungen
Um Plastikmüll zu reduzieren und das Recycling zu fördern, werden sogenannte Tethered Caps, d. h. nicht abtrennbare Verschlusskappen, die nach dem Öffnen fest mit der Flasche oder Verpackung verbunden bleiben, ab Juli 2024 verpflichtend. Mit dem gleichen Ziel wird bereits ab Januar 2024 der Pfand auf Getränkeflaschen ausgeweitet. Bisher pfandfreie Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für beispielsweise Milch- und Milchmischgetränke sind dann ebenfalls nur noch mit Pfand erhältlich.
EU-weiter Standard für Ladekabel
Um die Menge an Elektroschrott zu verringern, müssen neu verkaufte Elektrogeräte wie Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen und Drucker in Deutschland spätestens ab Dezember 2024 mit einem einheitlichen USB-C Standard ausgestattet sein.
Einfacherer Betrieb von Balkonkraftwerken
Das Produzieren von klimafreundlicher Solarenergie mithilfe eines Balkonkraftwerks soll für Mieter im neuen Jahr deutlich vereinfacht werden. Werden die Mini-PV-Anlagen wie von der Bundesregierung geplant in den sogenannten Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgenommen, haben Vermieter bei der Installation zwar weiterhin ein Mitspracherecht, dürfen diese jedoch nicht mehr grundsätzlich blockieren.
Steigende CO2-Steuer
Wurde die für Anfang 2023 geplante Erhöhung der CO2-Steuer aufgrund der hohen Energiekosten um ein Jahr verschoben, soll das Tanken und Heizen mit fossilen Brennstoffen im kommenden Jahr nun deutlich verteuert werden. Statt 30 Euro werden ab dem 01. Januar 2024 dann 40 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid fällig. Auf diese Weise will die Bundesregierung zur Nutzung klimafreundlicher Alternativen und zum Energiesparen anregen.
Finanzen
Erhöhung des Mindestlohns
Von aktuell 12 Euro pro Stunde auf 12,41 Euro pro Stunde wird zum Jahreswechsel der gesetzliche Mindestlohn angehoben. Mit der Anhebung steigt gleichzeitig auch die Verdienstgrenze für Minijobber von 520 Euro auf 538 Euro monatlich.
Mehr Bürgergeld und Sozialhilfe
Rund 5,5 Millionen Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld dürfen sich ab Januar 2024 über eine Erhöhung der Regelsätze um etwa 12 Prozent freuen. Während alleinstehende Erwachsene dann rund 61 Euro mehr pro Monat erhalten, bekommen Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro statt bisher 420 Euro monatlich.
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
Mit dem Grundfreibetrag steigt die Summe, bis zu der das Einkommen steuerfrei bleibt, nach 2023 auch im neuen Jahr wieder: für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro und für Verheiratete auf 23.208 Euro. Ebenfalls angehoben wird der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum von Kindern sichert. Lag dieser 2023 noch bei 6.024 Euro, beträgt er ab 01. Januar 2024 dann 6.384 Euro.
Neue Einkommensgrenze für das Elterngeld
Paare, die nach dem 01. April 2024 Eltern werden, müssen mit einer niedrigeren Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld rechnen. Nur wer im Jahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von unter 200.000 Euro statt bisher 300.000 Euro hat, soll die Leistung dann noch in Anspruch nehmen können.
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