Wenn der Urlaub auf der Kippe steht: Ihre Rechte bei Flug- Stornierungen
Streik bei der Airline
Zunächst einmal müssen entweder die Airline (bei selbstgebuchter Reise) oder der Reiseveranstalter (bei einer Pauschalreise) dafür sorgen, dass Sie auch bei einem annullierten Flug an Ihr Ziel kommen. Denn: Ein Streik der Piloten oder des Kabinenpersonals entlastet die Anbieter nicht von ihrer Verpflichtung und wird gesetzlich auch nicht als "außergewöhnlicher Umstand" im Sinne der Fluggastrechteverordnung definiert. Dabei können Sie entweder einen Ersatzflug oder Erstattung anfordern.
Tipp: Beachten Sie, dass ein Ersatzflug auch erst wesentlich später fliegen könnte und Sie so eventuell wertvolle Urlaubszeit verlieren.
Müssen Sie länger als zwei Stunden am Flughafen warten, ist die Fluggesellschaft zudem dazu verpflichtet, Ihnen bestimmte Betreuungsleistungen, wie kostenlos Mahlzeiten und Getränke oder Kommunikationsmöglichkeiten, anzubieten. Findet der Ersatzflug erst an einem anderen Tag statt, steht Ihnen zudem die Übernachtung in einem Hotel zu. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Diese reichen je nach kürzester Entfernung (unabhängig von der eigentlichen Flugstrecke) zwischen Abflug- und Zielflughafen von etwa 250 bis 600 Euro. Verschiedene Plattformen oder Apps helfen Ihnen im Ernstfall.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, komplett auf den Flug zu verzichten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen. Das Geld muss Ihnen dann binnen sieben Tagen ausgezahlt werden. Für eine Rückerstattung als Reisegutschein müssen Sie ein schriftliches Einverständnis abgeben.
Tipp: Sollten Sie mit der Erstattung selbst einen neuen Flug buchen wollen, ist es ratsam, sich vor Vertragsrücktritt einen Überblick über Verfügbarkeit und Preise zu verschaffen. Diese können sich seit dem Tag der Buchung stark geändert haben.
Wer haftet bei Pauschalreisen?
Haben Sie Ihren Urlaub bei einem Reiseveranstalter gebucht, ist die Lösung besonders einfach. Denn dieser kommt im Falle eines Streiks für Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate auf.
Tipp: Bei einer Verspätung ab fünf Stunden können Sie den Tagesreisepreis um bis zu 20 Prozent reduzieren. Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter in einem solchen Fall umgehend.
Sonderfall Warnstreik am Flughafen
Streikt das Sicherheitspersonal am Flughafen wird es komplizierter. Hier haben Reisende nämlich nach EU-Recht keinen Anspruch auf Entschädigung, da solche Streiks als außergewöhnliche Umstände gelten. Allerdings muss Ihre Airline in einem solchen Fall nachweisen können, dass sie alles getan hat, um die Verspätung oder den Ausfall zu umgehen oder Ihnen eine angemessene Ersatzbeförderung angeboten hat. Andernfalls können Sie Ihre Rechte bei der Airline einfordern.
PSD Bank Tipp
Wer endlich am Urlaubsziel angekommen ist, will nur noch eins: Zeit sorglos genießen. Lassen Sie Ihre Stimmung und Ihren Gelbeutel daher nicht von unverhofften Unfällen oder Krankheiten trüben. Mit unserem Fernweh-Tarif bieten wir Ihnen eine Auslandsreisekrankenversicheurng, die Ihnen während der schönsten Zeit im Jahr den Rücken freihält. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin ganz einfach online oder telefomisch unter 0511 9665 – 30.