Neigen sich die warmen Sommertage dem Ende zu, beginnt mit der kalten Jahreszeit auch die Heizperiode. Wer nicht nur klimaschonend, sondern auch kostensparend heizen möchte, den unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell beim Einbau einer klimafreundlichen Heizanlage. Mit dem Marktanreizprogramm im Rahmen des Klimapakets hat die Bundesregierung die Förderung zum Jahresbeginn 2020 noch einmal deutlich verbessert. Welche Kosten förderfähig sind und wie Sie die Förderung beantragen, erfahren Sie hier.
Der Herbst kommt: Klimafreundlich Heizen mit BAFA-Förderung
BAFA-Förderung neu strukturiert
Statt des bisherigen Systems aus verschiedenen Basis- und Bonusförderungen, bezuschusst die BAFA das Heizen mit erneuerbaren Energien seit Beginn des Jahres nicht mehr mit Festbeträgen, sondern in Form prozentualer Anteile an den Kosten. Die Förderhöhe liegt zwischen 20 und 45 Prozent und kann sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten beantragt werden.
Im Falle eines Neubaus werden Solaranlagen mit 30 Prozent und Biomasse- und Wärmepumpenanlagen mit 35 Prozent gefördert. Für Bestandsgebäude können die Fördermöglichkeiten wiederum genutzt werden, um ältere Heizsysteme zu ersetzen oder mit erneuerbaren Energien zu kombinieren. Je nach Art der Heizanlage sind hier bis zu 35 Prozent Zuschuss möglich. Eine vollständige Liste aller förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier. Nicht gefördert werden Heizungen, die laut Energiesparverordnung (EnEV) einer Austauschpflicht unterliegen.
Welche Kosten werden gefördert?
Als förderfähige Investitionskosten gelten laut BAFA die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie für die erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Hierunter sind alle Arbeiten zu verstehen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung der Heizungsinstallation notwendig sind und/oder dazu führen, die Energieeffizienz der Heiztechnik zu erhöhen. Auch die Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung durch einen Energieberater, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung stehen, können berücksichtigt werden.
Tipp: Lassen Sie Ihre Ölheizungen durch eine neue, klimafreundlichere Anlage ersetzen, winkt mit der Öl-Austauschprämie ein Zusatzbonus vom Staat in Höhe von zusätzlich 10 Prozent auf die eigentliche Förderung.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Grundsätzlich gilt: Um Fördergelder für eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu bekommen, muss der Antrag bereits vor Bauplanung, das heißt vor Abschluss eines Liefer- und/oder Leistungsvertrages mit beispielsweise einem Installateur, bei der BAFA eingegangen sein. Als Grundlage für den Förderantrag dient der Kostenvoranschlag. Beantragt werden kann die Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Da die im Antrag gestellten Kosten nach Antragsstellung nicht nach oben korrigiert werden können, sollten Antragsteller eher großzügig kalkulieren.
PSD Bank-Tipp
Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien, die von der BAFA gefördert werden, unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Ergänzungskredits 167 Energieeffizient Sanieren zudem mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Ihre PSD Bank Hannover eG unterstützt Sie bei der Antragsstellung und hilft Ihnen bei der Auswahl geeigneter Fördermittel. Jetzt Termin vereinbaren: Telefonisch unter (0511) 9665 – 30 oder direkt online.