Als wahre Energieräuber bilden undichte Fenster oft die energetische Schwachstelle eines Hauses. Bis zu 20 Prozent der Raumwärme kann hier entweichen. Die Folge: Teure Heizenergie wird verschwendet und auch die Umwelt leidet. Wer sich für eine energetische Fenstersanierung entscheidet, kann nicht nur seinen Energieverbrauch erheblich reduzieren, sondern wird bei den Sanierungsmaßnahmen auch finanziell vom Staat unterstützt. Von welchen Förderprogrammen Sie profitieren können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
Der richtige Weitblick: Fenster energetisch sanieren und von staatlicher Förderung profitieren
Technische Anforderungen
Um bei der Fenstersanierung vom Staat finanziell unterstützt zu werden, muss nach den Umbaumaßnahmen ein bestimmtes Maß an Wärmedämmung erreicht werden. Hierbei spielt der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient, auch U-Wert genannt, eine ausschlaggebende Rolle. Dieser wird zur Einschätzung der Dämmeigenschaften herangezogen und gibt an, wie viel Wärme durch ein Fenster nach außen dringt. Dabei gilt: Je niedriger der U-Wert, desto geringer der Energieverlust. Entscheidend ist dabei der Wert des gesamten Fensters samt Rahmen und Verglasung, Uw-Wert genannt. Um von den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) profitieren zu können, dürfen normale Fenster mit Mehrfachverglasung einen Uw-Wert von 0,95 nicht überschreiten. Weitere Anforderungen sind an die jeweilige Fördermaßnahme gekoppelt.
KfW-Förderung
Möchten Sie bei der Fenstersanierung von der KfW finanziell unterstützt werden, erfordert dies einen spezialisierten Energieberater, der die Umbaumaßnahmen fachmännisch begleitet. Für diese Baubegleitung können Sie bis zu 4.000 Euro Zuschuss extra erhalten. Wer die Sanierung aus eigenen Mitteln finanzieren möchte und keinen Kredit benötigt, den unterstützt die KfW im Rahmen des Programmes 430 – Energieeffizient Sanieren mit einem Investitionszuschuss von 20 Prozent der Sanierungskosten. Maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit sind hier möglich. Umfangreichere energetische Einzelmaßnahmen werden im Programm 151/152 mit einem langfristig zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro sowie einem attraktiven Tilgungszuschuss gefördert. Wichtig: Beantragen Sie die Fördermittel bereits vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen bei dem Kreditinstitut Ihres Vertrauens.
Steuerliche Förderung
Seit Januar 2020 wird die Erneuerung von Fenstern im Rahmen des Klimaschutzprogrammes von der Bundesregierung zusätzlich gefördert. Das zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren angesetzte Förderprogramm zur energetischen Gebäudesanierung umfasst dabei Umbaumaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, welches zu Beginn der Sanierung mindestens zehn Jahre alt sein muss. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt, verteilt über drei Jahre steuerlich abgesetzt werden. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der KfW und müssen ebenfalls von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist hier nicht erforderlich.
PSD Bank-Tipp
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