Den Gedanken an den eigenen Tod schieben wir gerne vor uns her. Wer sich jedoch frühzeitig um sein Erbe kümmert, vermeidet familiäre Streitigkeiten. Auch können Sie sich sicher sein, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden und Haus, Wohnung und andere Wertanlagen in guten Händen sind. Dass der Gesetzgeber alles nach Ihrer Zufriedenheit regelt, ist ein Irrtum – sorgen Sie lieber selbst vor.
ERBEN UND VERERBEN – Das sollten Sie wissen
Alles griffbereit haben
Damit keine Missverständnisse entstehen, sollten Sie alle wichtigen Unterlagen an einem Ort sammeln und in regelmäßigen Abständen nach Aktualität und Vollständigkeit prüfen. Warum? Ihre Lebenssituation kann sich ändern – vielleicht haben Sie eine Immobilie gekauft oder mit einem Erben zerstritten, den Sie jetzt nicht mehr berücksichtigen möchten.
Auch sollten Sie einen Überblick über Ihren digitalen Nachlass erstellen: Wer kann auf mein E-Mail-Postfach und meine Profile bei sozialen Netzwerken zugreifen? Welche Verträge und Online-Dienste müssen gekündigt werden? In diesem Zuge ist es sinnvoll, eine Sammlung der Zugangsdaten und Passwörter anzulegen.
Ihre Lebenssituation
Die eigene Lebenssituation ist für den Nachlass entscheidend. Sind Sie alleinstehend, regelt ein Testament, was mit Ihrem Erbe passieren soll. Andernfalls können entfernte Verwandte oder der Fiskus erben.
Verheiratete Ehepartner können ein gemeinsames Testament aufsetzen, indem Sie den anderen Ehepartner und danach die gemeinsamen Kinder als Erben festlegen. Haben Sie hingegen als Eheleute keine Kinder, ist der Ehepartner neben Eltern und Geschwistern des Verstorbenen erbberechtigt.
Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gilt die gleiche gesetzliche Erbfolge wie für Ehepartner. Ein gemeinsames Testament ist auch hier sinnvoll. Wichtig: Nichteheliche Lebenspartnerschaften haben keine Rechtsansprüche. Eine Verfügung kann in diesem Fall das Erbe auf den Lebenspartner übertragen.
Häufige Fragen
Wann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft?
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament mit dem letzten Willen des Verstorbenen vorhanden ist. Sie sieht jedoch nur Standardlösungen bei der Erbverteilung vor und spiegelt deshalb häufig nicht die Lebenswirklichkeit vieler Menschen wieder.
Wer erbt, wenn die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt?
An erster Stelle werden direkte Verwandte des Erblassers, wie Kinder, Enkel und Urenkel berücksichtigt. Sie gehören zur Kategorie der ersten Ordnung. Danach erben die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen. Sie bilden die zweite Kategorie. An dritter Stelle stehen die Großeltern des Verstorbenen.
Wichtig zu wissen: Die Erbfolge ist hierarchisch aufgebaut, d.h. gibt es einen Verwandten aus einer höheren Kategorie, gehen alle Verwandten der nächsten Ordnung leer aus.
Brauche ich ein Testament?
Das Testament fasst die persönlichen Wünsche des Betroffenen zusammen und bildet die Grundlage für die spätere Erbverteilung. Es hat vor der gesetzlichen Erbfolge immer Vorrang. Damit das Testament rechtskräftig ist, muss es eigenhändig geschrieben und mit Ort, Datum und einer Unterschrift versehen sein.
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