Fahrradboom: Ein Muss für alle Radler – die Privathaftpflicht

In den warmen Sommermonaten zählt das Fahrrad zu einem der beliebtesten Fortbewegungsmittel der Deutschen. Und wie eine aktuelle Umfrage zeigt, hat die Corona-Pandemie die Lust der Deutschen auf das Glück auf zwei Rädern noch einmal verstärkt. Rund 18 Prozent gaben an, das Fahrrad nun häufiger zu nutzen. Kein Wunder, ist man als Radfahrer doch unabhängig, schont die Umwelt und hält sich fit. Wer öfters mit dem Rad unterwegs ist, sollte dabei unbedingt auf den richtigen Versicherungsschutz achten. Denn bereits ein kleiner Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr, kann hohe finanzielle Folgen haben.

Wann greift die Privathaftpflichtversicherung?

Motorisierte Fahrräder: Was gilt es zu beachten?

Pedelecs

Für sogenannte Pedelecs, die langsamer als 25 Stundenkilometer fahren und deren Motor beim Treten der Pedale unterstützend wirkt, springt im Schadensfall – wie für das normale Fahrrad auch – die Privathaftpflichtversicherung ein. Dies gilt auch für Modelle, die über eine Anfahrhilfe ohne Mittreten bis 6 km/h verfügen. Schnellere Pedelecs hingegen, die auf bis zu 45 km/h beschleunigen, gelten vor dem Gesetz als Kraftfahrzeuge. Diese dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM betätigt werden und benötigen ein eigenes Versicherungskennzeichen.

E-Bikes

 

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