In den warmen Sommermonaten zählt das Fahrrad zu einem der beliebtesten Fortbewegungsmittel der Deutschen. Und wie eine aktuelle Umfrage zeigt, hat die Corona-Pandemie die Lust der Deutschen auf das Glück auf zwei Rädern noch einmal verstärkt. Rund 18 Prozent gaben an, das Fahrrad nun häufiger zu nutzen. Kein Wunder, ist man als Radfahrer doch unabhängig, schont die Umwelt und hält sich fit. Wer öfters mit dem Rad unterwegs ist, sollte dabei unbedingt auf den richtigen Versicherungsschutz achten. Denn bereits ein kleiner Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr, kann hohe finanzielle Folgen haben.
Fahrradboom: Ein Muss für alle Radler – die Privathaftpflicht
Wann greift die Privathaftpflichtversicherung?
Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist und einen Unfall verursacht, der kann für den entstandenen Schaden laut Gesetzgeber in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Im Extremfall mit dem gesamten Vermögen bis hin zum finanziellen Ruin. Denn insbesondere, wenn Menschen zu Schaden kommen, können sich die Kosten für Behandlung und Pflege, Schmerzensgeld und Verdienstausfall schnell in Millionenhöhe steigern. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie in solchen Fällen vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und kommt im Falle berechtigter Forderungen finanziell für Sie auf.
Was viele nicht wissen: Auch Kinder haften bereits ab dem zehnten Lebensjahr für im Straßenverkehr verursachte Unfälle.
Motorisierte Fahrräder: Was gilt es zu beachten?
Besonders ältere Menschen schätzen den Komfort, den motorisierte Fahrräder wie Pedelecs und E-Bikes ihnen bieten. Doch gerade bei Elektrofahrrädern, deren Geschwindigkeit schnell unterschätzt werden kann, sollten Radfahrer Vorsicht walten lassen. Denn ob die private Haftpflichtversicherung bei Unfällen greift, hängt vor allem von der Bauweise ab.
Pedelecs
Für sogenannte Pedelecs, die langsamer als 25 Stundenkilometer fahren und deren Motor beim Treten der Pedale unterstützend wirkt, springt im Schadensfall – wie für das normale Fahrrad auch – die Privathaftpflichtversicherung ein. Dies gilt auch für Modelle, die über eine Anfahrhilfe ohne Mittreten bis 6 km/h verfügen. Schnellere Pedelecs hingegen, die auf bis zu 45 km/h beschleunigen, gelten vor dem Gesetz als Kraftfahrzeuge. Diese dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM betätigt werden und benötigen ein eigenes Versicherungskennzeichen.
E-Bikes
Ähnlich sieht es bei E-Bikes aus, deren Motor auch ohne Muskelkraft arbeitet. Solche Modelle gelten als Kleinkrafträder, benötigen ein Mofa-Kennzeichen und unterliegen der Versicherungspflicht. Das Kennzeichen, welches E-Bike-Besitzer in der Regel direkt über die Versicherung kaufen können, sollte jedes Jahr erneuert werden, da der Versicherungsschutz sonst erlischt. Radbesitzer, die unsicher sind, welchen Versicherungsschutz ihr Modell benötigt, sollten immer direkt bei der Versicherung nachfragen. So können Radfahrer sich im Straßenverkehr rundum absichern und verhindern, sich im Falle eines Unfalls auf Lebenszeit zu verschulden.
PSD Bank-Tipp
Ob E-Bike, Pedelec oder Fahrrad: Mit dem Partner R+V bietet Ihre PSD Bank Hannover eG Ihnen den optimalen Versicherungsschutz. Schließen Sie Ihre neue Haftpflichtversicherung schnell und einfach direkt online ab. Oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch unter (0511) 9665 – 30. Für einen wirksamen Schutz im Alltag!