Noch immer sprechen 60 Prozent der Deutschen das Thema Erbschaft ungern an. Dabei ist es wichtig, den Nachlass noch zu Lebzeiten zu regeln, damit keine Familienstreitigkeiten entstehen. Eine Vorsorge-Maßnahme: Vollmachten für Ihre Bankgeschäfte erteilen.
Frühzeitig an Vollmachten denken – damit der Nachlass geregelt ist
Die Bank- oder Kontovollmacht gilt für Angelegenheiten, die direkt mit der Kontoführung zusammenhängen. Sie muss von Ihnen persönlich unterschrieben und von einem Notar beglaubigt sein. Noch einfacher ist es jedoch, wenn Sie direkt bei Ihrer Bank eine Vollmacht hinterlegen. Diese können Sie zusammen mit Ihrem Bank-Berater erstellen und muss nicht notariell beglaubigt werden. Sie legen die Gültigkeit der Vollmacht fest: eine Vollmacht ab dem Todesfall oder über den Tod hinaus.
Weitere Vermögensangelegenheiten werden von der Generalvollmacht abgedeckt. Die Person ihres Vertrauens kann zum Beispiel Verträge kündigen, Behördenangelegenheiten regeln und sich um Ihre Betreuung kümmern, wenn Sie einen Unfall hatten.
Die Wünsche der Erben sind klar: Über 74 Prozent wollen, dass alle wichtigen Dokumente vorliegen und die Verwaltung des Erbes geregelt ist.
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