Wer Verwandten oder guten Freunden mit einem größeren Geldgeschenk etwas Gutes tun will, sollte einige Punkte beachten, denn bei Schenkungen gelten besondere Regeln.
Geld richtig schenken
Aus steuerlicher Sicht sind bei Schenkungen die gleichen Freibeträge wie bei einer Erbschaft zu berücksichtigen. Ehepartner dürfen Vermögenswerte in Höhe von 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Bei Kindern liegt die Grenze bei 400.000 Euro und Enkel können bis zu 200.000 Euro ohne Steuerabzug geschenkt bekommen. Für alle anderen Personen liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
Die Freibeträge gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren: Eine kurzfristige Stückelung von Geldschenken ist dementsprechend nicht möglich. Wer beim Vererben Steuern sparen will, muss also Schenkungen über einen langen Zeitraum von über zehn Jahren verteilen. Ansonsten fallen Schenkungssteuern an, die in drei Steuerklassen und nach dem steuerpflichtigen Erwerb gegliedert sind. Die Steuerklassen richten sich dabei erneut nach dem Grad der Verwandtschaft. Die Maximale Schenkungssteuer liegt bei 50 Prozent. Es kann sich also lohnen, größere Geldgeschenke frühzeitig zu planen.
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