Eine Bankvollmacht kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ohne Widerruf gilt sie auch über den Tod hinaus. Das heißt, der oder die Bevollmächtigte kann auch nach dem Ableben des Kontoinhabers auf das Konto zugreifen und die Bankgeschäfte verwalten. Wer nur für den eigenen Todesfall eine Bankvollmacht erteilen möchte, wählt die postmortale Bankvollmacht. Das erleichtert es Angehörigen, den letzten Willen zu regeln und die Hinterlassenschaft des Kontoinhabers aufzuteilen.
Hinweis: Auch Ehepartner benötigen für den Fall der Fälle eine entsprechende Vollmacht. Sie sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter.