Jede dritte Ehe endet in Deutschland mit einer Scheidung: Das ist nicht nur emotional aufreibend, sondern hat oft auch große finanzielle Folgen für die Ehepartner. Wir geben einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen nach der Scheidung
Was ändert sich finanziell bei einer Scheidung?
Trennungsjahr und Steuerklasse
Wer sich scheiden lassen will, muss zunächst ein Jahr getrennt leben. In diesem Trennungsjahr darf kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden. Wenn bisher nur ein gemeinsames Konto bestand, sollten beide ein eigenes Girokonto anlegen und Einkünfte dort separat einzahlen.
Wichtig: Die Steuerklasse ändert sich bereits ab dem ersten Januar nach der Trennung und nicht erst nach der erfolgreichen Scheidung. Dadurch fallen die möglichen Vorteile des Ehegattensplittings schon früher weg.
Gemeinsame Krankenversicherung
Anders ist es bei der gemeinsamen Krankenversicherung geregelt: Die Familienversicherung erlischt erst, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden wurde. Dann tritt zunächst automatisch eine freiwillige Weiterversicherung in Kraft. Es ist aber jederzeit möglich, zu einem anderen Versicherer zu wechseln.
Sorgerecht und Unterhalt
Das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder verbleibt bei einer Scheidung bei beiden Eltern. Nur in Ausnahmefällen ist es nötig, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt. Für die Kinder besteht nach der Scheidung weiterhin Unterhaltspflicht. Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, muss Zahlungen leisten, die sich nach dem eigenen Einkommen und der Bedürftigkeit des Kindes richten.
Zugewinnausgleich
Nach der Scheidung müssen sich beide Partner selbst versorgen. Unterhaltszahlungen sind nur dann nötig, wenn aus besonderen Gründen die eigene Finanzierung nicht möglich ist: Dazu zählen Krankheit oder fehlende Arbeitszeiten durch die Führung einer langen Ehe.
Wertgegenstände und Vermögen, die vor der Ehe angespart wurden, bleiben bei einer Scheidung unangetastet. Für das Wachstum an Vermögen während der Ehe gibt es allerdings den sogenannten Zugewinnausgleich. Er muss aber bei der Scheidung beantragt werden.
PSD Bank-Tipp
Ihre PSD Bank Hannover steht Ihnen zur Seite, wenn die Neuordnung Ihrer Finanzen nötig ist. Informieren Sie sich jetzt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter (0511) 9665-30