Attraktiver, moderner und flexibler: Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz hat die Bundesregierung Studierenden kürzlich zahlreiche Leistungsverbesserungen in Aussicht gestellt. Unter anderem sollen die Bedarfssätze an die Inflation und die gestiegenen Mietpreise angepasst werden. Höchste Zeit, denn einer aktuellen Studie zufolge lebt fast ein Drittel aller deutschen Studierenden in Armut. Wann die Reform in Kraft tritt, und welche Änderungen geplant sind – ein Überblick.
BAföG-Reform 2022:
Alle Änderungen im Überblick
Für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung: das Bundesausbildungsförderungsgesetz
Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, greift der Staat Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter die Arme, die bei der Finanzierung ihres Studiums oder ihrer schulischen Ausbildung nicht auf die Unterstützung von Eltern oder Familie zurückgreifen können. Wie hoch die staatliche Förderung ausfällt, hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie der Wohnsituation, dem Einkommen der Eltern, einem eventuellen Nebenjob und dem eigenen Vermögen ab. Zur Hälfte ist der Betrag dann ein staatlicher Zuschuss, die andere Hälfte wird als zinsloser Darlehen gezahlt.
Weil in den letzten Jahren immer weniger Menschen BAföG erhalten haben, hat der Bundestag mit dem 27. Änderungsgesetz kürzlich die Erweiterung des Berechtigtenkreises sowie weitere Leistungsverbesserungen beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent
Zum Wintersemester 2022/2023 werden die monatlichen Bedarfssätze um knapp 6 Prozent erhöht. Hierunter versteht man die pauschalen Beträge, die Studierende typischerweise für ihren Lebensunterhalt benötigen. Statt bisher 427 Euro sollen sie zukünftig 452 Euro Grundbedarf im Monat erhalten. Um etwas mehr als 10 Prozent von 325 Euro auf 360 Euro angehoben wird außerdem der sogenannte Wohnzuschlag für Studierende, die in einer WG, einem Wohnheim oder in der eigenen Wohnung leben. Wer noch bei den Eltern wohnt, kann mit 59 Euro statt bisher 56 Euro rechnen. Zuschläge für Pflege- und Krankenversicherung hinzugerechnet, steigt der Förderungshöchstbetrag somit von 861 Euro auf 934 Euro.
Anhebung der Altersgrenze
Ebenfalls geplant ist eine Anhebung der Altersgrenzen. So sollen Menschen auch dann noch von einer Förderung profitieren, wenn sie bei Beginn der förderungsfähigen Ausbildung das 45. Lebensjahr nicht überschritten haben. Bislang durften BAföG-Empfänger zu Beginn der Förderung nicht älter als 30 Jahre sein. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung unterstützen.
Anhebung der Freibeträge
Wie bereits erwähnt, ist es unter anderem von den Einkünften der Eltern abhängig, ob und in welcher Höhe Studierende BAföG erhalten. Verdienen diese zu viel, verringert sich die Förderung entsprechend. Zur Orientierung zieht das BAföG-Amt hier sogenannte Freibeträge heran. Zum Wintersemester sollen diese nun um 20,75 Prozent erhöht werden. Statt bisher 2000 Euro sind dann 2415 Euro des monatlichen Einkommens der Eltern anrechnungsfrei. Ebenfalls angehoben werden die Freibeträge auf Einkünfte aus Nebenjobs sowie das eigene Vermögen. Betroffen sind hier in der Regel vor allem jene, die später mit dem Studium beginnen und bereits etwas gespart haben. Für unter 30-Jährige soll künftig ein Vermögen von bis zu 15.000 Euro ohne Anrechnung bleiben, das heißt keinen Einfluss auf die Höhe der BAföG-Förderung haben, während der Freibetrag für über 30-jährige bei 45.000 Euro liegt. Wer sich neben dem Studium etwas dazuverdienen möchte, darf künftig zudem 330 Euro statt bisher 290 Euro im Monat einnehmen, ohne dass sich dies auf die Bafög-Höhe auswirkt.
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