Das Baukindergeld ist beschlossene Sache. Der Staat unterstützt damit junge Familien mit minderjährigen Kindern, die Wohneigentum erwerben oder bauen. Dies gilt sowohl für Wohnungen als auch für Häuser.
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Drei Jahre lang Zeit
Der Antrag auf Baukindergeld kann unterstützungrückwirkend bis zum 1. Januar 2018 eingereicht werden. Insgesamt haben junge Familien drei Jahre lang Zeit, einen Kaufvertrag abzuschließen oder eine Baugenehmigung zu bekommen. Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2020.
Die staatliche Unterstützung gilt bundesweit bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro pro Jahr. Für jedes Kind wird zusätzlich ein Freibetrag von 15.000 Euro angerechnet.
So werden Kinder berücksichtigt
Insgesamt wird das Baukindergeld in einem Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt. Pro Kind bekommt die Familie 12.000 Euro, die in jährlichen Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Höhe der Förderung hängt somit von Kinderanzahl und Einkommen der Familie ab.
Wichtig: Die Eltern müssen für Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag anspruchsberechtigt sein. Außerdem muss das Kind im Haushalt wohnen, damit das Baukindergeld ausgezahlt werden kann. Momentan ist noch nicht geklärt, wie lange ein Kind bei der Förderung berücksichtigt wird – bis zum achtzehnten Lebensjahr oder solange die Eltern Kindergeld beziehen. Es ist möglich, dass je nach Regelung nicht die vollen zehn Jahre ausgeschöpft werden können.
Das Ziel
Besonders für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen soll das Baukindergeld Anreize für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie schaffen und so die Wohneigentumsquote erhöhen. Dies dürfte vor allem in den neuen Bundesländern mit den verhältnismäßig niedrigeren Bodenpreisen interessant sein.
Das Baukindergeld soll in Zukunft bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden können. Aktuell ist dies noch nicht möglich, da die KfW und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) die Rahmenbedingungen festlegen, zum Beispiel wie die Antragsstellung erfolgen soll. Bis Ende des Jahres soll eine Antragsstellung dann möglich sein. Erfüllt eine Familie alle Kriterien, bekommt Sie den staatlichen Zuschuss.
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