Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringen Einkommen. Besonders Familien, Alleinerziehende und Senioren profitieren von dieser Leistung, die es bereits seit 1965 gibt. Um auf steigende Mieten und Energiekosten zu reagieren, wurden für das Jahr 2023 umfangreiche Änderungen beim Wohngeld beschlossen. Mit der “WohngeldPlus”-Reform wird sich für viele Anspruchsberechtigte der Zuschuss fast verdoppeln. Außerdem haben viel mehr Haushalte Anspruch auf diese Leistung.
Entlastung für Mieter: Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Wer hat Anspruch auf Wohngeld
Der Anspruch richtet sich nach dem Einkommen und den Lebensumständen. Dabei werden die Einkommen aller im Haushalt Lebenden berücksichtigt, die Höhe der Miete und die so genannte Mietenstufe, hinter der sich eine regionale Einordnung verbirgt. In einer teuren Großstadt gibt es zum Beispiel einen höheren Zuschuss als auf dem Land. Für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, gibt es zusätzlich zum Wohngeld noch Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Auch Haushalte, die in den eigenen vier Wänden leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die bereits Transferleistungen zum Beispiel aus Arbeitslosengeld II oder dem künftigen Bürgergeld erhalten, da dort Wohnkosten bereits berücksichtigt sind.
Drei Komponenten
Die Wohngeldreform stützt sich auf drei Komponenten, die steigende Mieten, steigende Heizkosten, aber auch Klima-Aspekte berücksichtigen.
- Die allgemeine Leistungsverbesserung
Mit der aktuellen Reform gibt es nicht nur mehr Geld für alle Wohngeldberechtigten, sondern es gibt, durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen, deutlich mehr Anspruchsberechtigte. Hatten bisher rund 600.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld, so sind es ab 2023 2 Millionen. Die Einkommensgrenzen berücksichtigen dabei nicht einfach das Nettoeinkommen. Es werden davon noch Pauschalen für bestimmte Lebenshaltungskosten abgezogen. Das ist individuell sehr unterschiedlich. Einen groben ersten Eindruck über den Anspruch und dessen Höhe gibt der WohngeldPlus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Anspruch zu prüfen. Vielleicht steht Ihnen Wohngeld zu, und Sie wissen es noch gar nicht. - Die dauerhafte Heizkomponente
Die Mieten sind seit langem für Viele zu hoch. Nun kommen auch noch Belastungen durch steigende Heizkosten hinzu. Durchschnittlich 1,20 Euro pro Quadratmeter dürfen Berechtigte als Zuschuss zu den Heizkosten erwarten. Da diese Unterstützung pauschal gezahlt wird und nicht verbrauchsabhängig, lohnt es sich, sparsam zu heizen. - Die Klimakomponente
Mieten steigen auch, weil die Vermieter die Gebäude energetisch sanieren und die Kosten dafür teilweise auf die Mieten umlegen. Um diese zusätzliche Belastung für Mieter abzufedern, gibt es einen pauschalen Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je Quadratmeter. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Wohngeld beantragen
Wer bereits Wohngeld bezieht, kommt automatisch in den Genuss der Erhöhung. Wer zum ersten Mal, oder nach einer Zeit ohne Berechtigung, wieder Wohngeld beanspruchen kann, muss dies beantragen. Zuständig sind die örtlichen Wohnungsgeldstellen. Hier darf in den kommenden Wochen mit großem Andrang gerechnet werden. Doch keine Panik, wenn es etwas länger dauert: Ansprüche werden auch rückwirkend ausgezahlt.
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