Irrtümer bei Vollmachten für Ehepartner

In guten wie in schlechten Zeiten: Mit der Hochzeit versprechen sich Paare, füreinander zu sorgen. Dass der Ehepartner im Notfall wichtige Entscheidungen treffen darf, scheint für viele damit automatisch geklärt zu sein. Tatsächlich liegt hier ein weitverbreiteter Irrtum vor. Denn ohne entsprechende Vorsorgedokumente sind auch Eheleute nur begrenzt entscheidungsberechtigt. Hier erfahren Sie, welche Vorkehrungen verheiratete Paare zu Lebzeiten treffen sollten, um für den Notfall vorzusorgen.

Verheiratetes Ehepaar lächelt sich an

Warum Eheleute trotz neuem Notvertretungsrecht vorsorgen sollten

  1. Diese Vertretungsmacht ist jedoch nur für Notfälle gedacht und daher auf sechs Monate begrenzt.
  2. Wird nach Ablauf der sechs Monate noch immer eine rechtliche Vertretung benötigt, muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen.
  3. Hinzu kommt, dass das Notvertretungsrecht nur eingeschränkt vermögensrelevante Entscheidungen einräumt.

Frühzeitig entsprechende Vorsorge zu treffen, ist daher nach wie vor empfehlenswert.

Welche Vollmachten sollten Ehepaare haben?

 

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