In guten wie in schlechten Zeiten: Mit der Hochzeit versprechen sich Paare, füreinander zu sorgen. Dass der Ehepartner im Notfall wichtige Entscheidungen treffen darf, scheint für viele damit automatisch geklärt zu sein. Tatsächlich liegt hier ein weitverbreiteter Irrtum vor. Denn ohne entsprechende Vorsorgedokumente sind auch Eheleute nur begrenzt entscheidungsberechtigt. Hier erfahren Sie, welche Vorkehrungen verheiratete Paare zu Lebzeiten treffen sollten, um für den Notfall vorzusorgen.
Irrtümer bei Vollmachten für Ehepartner
Warum Eheleute trotz neuem Notvertretungsrecht vorsorgen sollten
- Wer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen?
- Wer willigt beispielsweise in medizinische Behandlungen ein, sollten Sie nach einem Unfall nicht ansprechbar sein?
Fragen, über die niemand gerne nachdenkt und die deswegen oft vernachlässigt werden. Bleiben sie jedoch ungeklärt, bis der Ernstfall eintritt, kann dies eine ohnehin belastende Notsituation für Ihre Angehörigen unnötig verkomplizieren. Denn ohne entsprechende Vollmacht hatten bisher selbst Ehepaare nicht das Recht, stellvertretend füreinander zu entscheiden.
Für kurzfristigen Entscheidungsspielraum in medizinischen Fragen sorgt seit Jahresbeginn das sogenannte Notvertretungsrecht für Ehegatten. Ist ein Partner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit vorübergehend nicht in der Lage, Entscheidungen über seine medizinische Versorgung zu treffen, soll der Ehepartner ihn auch dann vertreten können, wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt.
- Diese Vertretungsmacht ist jedoch nur für Notfälle gedacht und daher auf sechs Monate begrenzt.
- Wird nach Ablauf der sechs Monate noch immer eine rechtliche Vertretung benötigt, muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen.
- Hinzu kommt, dass das Notvertretungsrecht nur eingeschränkt vermögensrelevante Entscheidungen einräumt.
Frühzeitig entsprechende Vorsorge zu treffen, ist daher nach wie vor empfehlenswert.
Welche Vollmachten sollten Ehepaare haben?
1. Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bemächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, stellvertretend für Sie zu handeln und zu entscheiden. Die Vollmacht kann sich auf einzelne Lebensbereiche wie Gesundheit und Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögen, Post- und Fernmeldeverkehr sowie die Vertretung vor Gericht beziehen oder als Generalvollmacht ausgestellt werden. Eine Vorsorgevollmacht sollte immer schriftlich erteilt werden. Für Entscheidungen mit möglichen schwerwiegenden Folgen sieht die gesetzliche Regelung auch eine schriftliche Vollmacht vor, zum Beispiel bei lebensgefährlichen Operationen. Bei Grundstücksgeschäften benötigen Sie darüber hinaus eine notariell beglaubigte Vollmacht. Diese bietet den Vorteil der Rechtssicherheit, da Notare Ihre Identität und Geschäftsfähigkeit bestätigen.
2. Bankvollmacht
Auch wenn Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht festlegen können, wer Zugriff auf Ihre Konten hat, ist es empfehlenswert, zusätzlich eine Bankvollmacht auszustellen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
3. Patientenverfügung
Sollten Sie durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit unfähig werden, Entscheidungen zu treffen, halten Sie in einer Patientenverfügung Ihre persönlichen Wünsche für die medizinische Behandlung fest. In der Regel sind diese Angaben sehr detailliert und für Ihre Angehörigen in einer emotionalen Notsituation eine enorme Entlastung.
4. Vorsorge für den Todesfall: Testament und Erbvertrag
Auch für den Ernstfall sollten Sie vorbereitet sein. Denn neben dem persönlichen Verlust kommt es unter Erben aufgrund der Nachlass-Regelungen oft zu Streit. Erste wichtige Informationen zum Thema Erbschaft und Testament haben wir hier für Sie zusammengestellt.
PSD Bank-Tipp
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