Pflege betrifft uns alle: 5 Irrtümer bei der Pflegevorsorge

1. Pflegebedürftigkeit entsteht erst im hohen Alter
Was richtig ist: Alter und Lebenserwartung der Deutschen nehmen zu.
Aber: Mit der besseren gesundheitlichen Versorgung wächst auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Nach der Pflegestatistik (2022) betrifft das fünf Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Laut dem Statistischem Bundesamt ist etwa ein Drittel der Menschen in Deutschland, die Pflegegeldleistungen erhalten, über 70 Jahre alt. Etwa 30% dieser Pflegebedürftigen, also knapp eine Million, sind jünger. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über eine private Pflegeabsicherung sowie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Gedanken zu machen.
2. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht aus
Was richtig ist: Jede Krankenversicherte bzw. jeder Krankenversicherte in Deutschland ist automatisch pflegeversichert. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind in der sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV), während Privatversicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) abgesichert sind.
Aber: Bei beiden Formen der Pflegeversicherung handelt es sich in der Regel um eine Grundabsicherung. Qualität und Ausmaß der individuellen Pflegesituation sind sehr unterschiedlich und orientieren sich an vielen Faktoren, zum Beispiel, ob zu Hause oder in einer Einrichtung gepflegt wird, technische Hilfsmittel oder Zusatzleistungen gewünscht werden. Im Bundesdurchschnitt zahlen Pflegebedürftige in 2024 in einer Einrichtung monatlich einen Eigenanteil von 2.871 Euro im ersten Aufenthaltsjahr, Tendenz steigend, berichtet die Tagesschau.
3. Die Familie wird die Pflege übernehmen
Was richtig ist: Laut den Daten des Statistischen Bundesamtes wird ein Großteil der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, wobei die Pflege überwiegend von Angehörigen übernommen wird.
Aber: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass man durch die eigenen Kinder oder Familie versorgt wird. Zudem wird sich die Pflegesituation durch die demografische Entwicklung und geänderte Familienstrukturen weiter verändern. Wichtig ist auch: Niemand darf zur Pflege von Angehörigen gezwungen werden und niemand sollte sich von den Angehörigen gegen seinen Willen pflegen lassen.
4. Jeder hat Anspruch auf einen Platz im Pflegeheim
Was richtig ist: Es gibt in Deutschland rund 16.000 Pflegeheime, davon rund 12.000 mit vollstationärer Versorgung.
Aber: Es gibt keinen Anspruch auf einen Platz in einem Wunsch-Pflegeheim und die Einrichtungen haben häufig lange Wartelisten. Hinzu kommt, dass die hohen Kosten für die stationäre Pflege (s.o.) für viele Betroffene eine erhebliche finanzielle Herausforderung darstellen können. In solchen Fällen bleibt oft nur die Option, auf die Unterstützung durch pflegende Angehörige oder ambulante Pflegedienste zurückzugreifen.
5. Die Pflegedauer ist häufig nur kurz
Was richtig ist: Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen. Zur Bewältigung von Krisensituationen gibt es die Kurzzeitpflege.
Aber: Der Pflegereport der Barmer Ersatzkasse von 2015 zeigt, dass Pflege oft eine langfristige Angelegenheit ist. So beträgt die durchschnittliche Pflegedauer über alle Altersklassen hinweg 6,4 Jahre bei Frauen und 7 Jahre bei Männern. Nach dem 60. Lebensjahr werden Frauen rund 5 Jahre gepflegt und Männer rund 4 Jahre, unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim stattfindet.

PSD Bank-Tipp
Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Absicherung Ihrer Pflegebedürftigkeit. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie auf der Suche nach einer privaten Pflegeversicherung sind.