Spätestens wenn ein Kind in die Grundschule kommt und in der Lage ist, kleinere Beträge nachzurechnen, ist ein guter Zeitpunkt, um über das Thema Taschengeld zu sprechen. Ein regelmäßiges Taschengeld, dass unabhängig vom Verhalten ausgezahlt wird, kann dem Nachwuchs dabei helfen, einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu erlernen und erste finanzielle Entscheidungen eigenständig zu treffen. Doch wie viel Taschengeld ist in welchem Alter angemessen?
Taschengeld-Kompass: Wer bekommt wann wie viel?
Eine Frage des eigenen Ermessens
Grundsätzlich gilt: Ob und wie viel Taschengeld Sie Ihrem Kind anvertrauen möchten, liegt ganz bei Ihnen. Eine Orientierung, welche Höhe in welchem Alter angemessen ist, liefert die Taschengeld-Tabelle. Diese beruht auf einer Empfehlung des Deutschen Jugendinstitutes und wird in regelmäßigen Zeitabständen angepasst. Während Kindergarten- und Grundschulkindern ihr Taschengeld am besten wöchentlich ausgezahlt wird, sind Kinder circa aber dem zehnten Lebensjahr in der Lage, einen ganzen Monat zu überblicken und sich das Geld einzuteilen.
Umgang mit dem eigenen Geld erlernen
Ob Süßigkeiten, Zeitschriften oder Fast Food: Grundsätzlich sollten alle Dinge, die das Privatvergnügen betreffen und nicht notwendig sind, vom eigenen Taschengeld bezahlt werden. Auch wenn Ihnen die ein oder andere Kaufentscheidung sicher unverständlich erscheinen wird, sollten Sie Ihrem Kind dennoch nicht vorschreiben, wie es mit seinem Geld umzugehen hat. Denn auch Fehlentscheidungen gehören zum Lernprozess dazu. Erst wenn der Nachwuchs selbst Dinge bezahlen muss, wird er ein Gefühl für viel und wenig, teuer und preiswert entwickeln und den wahren Wert zu schätzen wissen.
Bargeld oder Konto?
Sobald Kinder lernen, mit ihrem eigenen Geld zu wirtschaften, kann ein Kinderkonto oder ein Taschengeldkonto sinnvoll sein. Die allgemeine Empfehlung liegt hier bei zwölf Jahren. Die Konten bestehen auf Guthabenbasis und werden bis zur Volljährigkeit rechtlich und finanziell von den Eltern verantwortet. Eine Gefahr zur Verschuldung besteht nicht, da der Gesetzgeber einen Dispokredit bei Konten von Minderjährigen verbietet. Auf diese Weise lernt der Nachwuchs nicht nur den Umgang mit dem eigenen Geld, sondern auch mit dem eigenen Konto.
Den Taschengeld-Kompass zum Downloaden und Ausdrucken finden Sie hier.
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