Am 16.12.2022 hat der Bundesrat der Änderung des Jahressteuergesetzes zum 01.01.2023 zugestimmt. Dieses beinhaltet auch die Erhöhung der Freistellungsbeträge.
Die neuen Freistellungsbeträge sind
- 1.000,00 € für Einzelpersonen und
- 2.000,00 € für Ehegatten / Lebenspartner.
Das müssen Sie wissen:
- Alle am 31.12.2022 bestehenden Freistellungsbeträge natürlicher Personen, die sowohl eine Gültigkeit für das Jahr 2022 als auch ab dem Jahr 2023 haben, werden entsprechend automatisch erhöht
- In voller Höhe erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch auf den neuen Höchstbetrag angehoben
- Niedriger erklärte Freistellungsbeträge werden automatisch um die gesetzliche Erhöhungsquote (24,844 %) angehoben. Die Erhöhung erfolgt cent-genau, es wird kaufmännisch gerundet.