Erhöhung Ihrer Freistellungsbeträge per 01.01.2023

Änderungen Freistellungsauftrag (FSA)

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat der Änderung des Jahressteuergesetzes zum 01.01.2023 zugestimmt. Dieses beinhaltet auch die Erhöhung der Freistellungsbeträge.

Die neuen Freistellungsbeträge sind

  • 1.000,00 € für Einzelpersonen und
  • 2.000,00 € für Ehegatten / Lebenspartner.

Das müssen Sie wissen:

  1. Alle am 31.12.2022 bestehenden Freistellungsbeträge natürlicher Personen, die sowohl eine Gültigkeit für das Jahr 2022 als auch ab dem Jahr 2023 haben, werden entsprechend automatisch erhöht
  2. In voller Höhe erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch auf den neuen Höchstbetrag angehoben
  3. Niedriger erklärte Freistellungsbeträge werden automatisch um die gesetzliche Erhöhungsquote (24,844 %) angehoben. Die Erhöhung erfolgt cent-genau, es wird kaufmännisch gerundet.

Steuerausgleich

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