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Junge Frau mit gebrochenem Bein im Gips liest Buch, während sie zu Hause auf dem Sofa sitzt

Absicherung für Ihre Baufinanzierung

PSD BaufiSchutz

Damit Sie ihr Eigenheim auch in schwierigen Zeiten halten können, bieten wir Ihnen den PSD BaufiSchutz. Dabei handelt es sich um eine Absicherung für Baufinanzierungen, die Sie auf Ihre individuellen Bedürfnisse hin anpassen können.

Kennen Sie Ihre Einkommenslücke?

Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit sowie Sterbefälle können sehr schnell zu Zahlungsschwierigkeiten und damit zum Verlust einer Immobilie führen.

Der Grund: Die gesetzlichen Zahlungen in diesen Situationen liegen meist weit unter den bisherigen Einkünften und die Raten lassen sich damit nicht mehr aufbringen. Damit das nicht geschieht, können Sie diese Lücke ganz einfach schließen.

Tortendiagramm über die gesetzliche Leistung vs. der Einkommenslücke

Unser BaufiSchutz bietet leistungsstarke Vorteile für Sie:

  • Ohne Gesundheitsprüfung oder Fragen zu Vorerkrankungen
  • Bedarfsgerechte Absicherung des Darlehens im Sterbefall – bis zu einer Höhe von 200.000 Euro.
  • Versicherbare Raten bis zu 2.000 Euro pro Monat bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
  • Bis zu 20.000 Euro Soforthilfe bei schweren Krankheiten
  • Höhe und Art der versicherten Leistungen sind frei wählbar.
  • Sie können Ihre Ratenverpflichtungen erfüllen, auch wenn Teile Ihres Einkommens wegfallen.
  • Mehrfachleistungen bei erneuter Arbeitsunfähigkeit oder weiterer unverschuldeter Arbeitslosigkeit sind möglich.

Wählen Sie hierzu aus acht unterschiedlichen Kombinationen aus mit den Risiken:

Icon mit einem A

Unverschuldete Arbeitslosigkeit

Icon Gipsfuß

Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit 

Icon Spritze

Schwere Krankheit

Icon Kreuz

Sterbefall

Für unterschiedliche Finanzierungsformen

Verfügbar ist der PSD BaufiSchutz für fast alle Arten von Immobilienfinanzierungen - auch noch bis 18 Monate nach Abschluss einer Finanzierung. Dazu gehören:

  • Neuabschlüsse
  • Anschlussfinanzierungen
  • Modernisierungs- oder
  • KfW-Darlehen

Versicherbar ist zudem ein zweiter Darlehensnehmer – zum Beispiel der Ehepartner.