Ob Führerscheinumtausch, eine höhere CO2-Steuer oder Maskenpflicht im Verbandskasten: Im Jahr 2022 kommen auf Autofahrende einige Änderungen zu. Hier erfahren Sie, welche neuen Regelungen und Gesetze Sie im neuen Jahr erwarten.
Neuigkeiten aus der Automobilwelt: Das ändert sich 2022
1. Höhere CO2-Bepreisung
Zur Eindämmung von fossilen Kraft- und Brennstoffen in Deutschland ist zum 1. Januar 2022 die zweite Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft getreten. Mit ihr steigt der Preis von zuvor 25 Cent pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid auf 30 Cent. Das wirkt sich auch auf die Spritpreise aus. Weitere Anhebungen sollen bis 2025 folgen. Jährlich geht es dabei in 5-Euro-Schritten nach oben. Wie viel der Sprit an der Tankstelle Sie schlussendlich kostet, ist dabei auch von anderen Faktoren wie der Entwicklung des Ölpreises abhängig.
Von der Erhöhung des Kraftstoffpreises stärker betroffen sind dabei Pendler mit langen Arbeitswegen von über 20 Kilometern pro einfacher Strecke. Berechnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zufolge werden diese durch die CO2-Bepreisung im Durchschnitt zunächst nur moderat belastet, wobei sich dies mit steigenden CO2-Preisen jedoch leicht erhöht. Der Umstieg auf CO2-freie, klimafreundliche Mobilität wird daher immer attraktiver. Mit dem Umweltbonus und steuerlichen Entlastungen fördert der Staat den Kauf von Elektro-Autos zusätzlich und macht emissionsfreien Mobilität für Pendler erschwinglicher als noch in früheren Jahren. Um E-Mobilität zusätzlich zu fördern, ist das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber beispielsweise steuerfrei.
2. Verpflichtender Einsatz von Fahrassistenten
Um die Anzahl der Verkehrsunfälle nachhaltig zu reduzieren, müssen neue Pkw-Typen ab dem 6. Juli 2022 mit zusätzlichen Assistenz- und Sicherheitssystemen ausgestattet sein. Vorgeschrieben sind dann unter anderem der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA (Intelligent Speed Assistance), der den Fahrer beim Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit warnt, Notbrems- und Notfall-Spurhalteassistenten und ein Müdigkeitswarner. Ab Juli 2024 müssen dann alle Neufahrzeuge mit diesen Systemen ausgestattet sein.
3. Maskenpflicht in Verbandskästen
Eine weitere Neuerung für alle Autofahrer: Laut der neuen DIN-Norm 13164, die ab dem 1. Februar 2022 in Kraft getreten ist, müssen künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbandskasten mitgeführt werden. Im Gegenzug dazu wird das Verbandtuch (40x60 cm) aus der Ausstattung gestrichen und die Anzahl der Dreiecktücher reduziert. Ab wann diese Vorschrift tatsächlich greift und ob es sich bei den Gesichtsmasken um FFP2- oder medizinische OP-Masken handeln soll, ist derzeit noch unklar.
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