Das dritte Entlastungspaket: Mit dieser finanziellen Hilfe können Sie rechnen
Strompreisbremse
Dass sich die Energiepreise gegenüber dem vergangenen Jahr vervielfacht haben, könnte viele Bürger bald an ihre finanziellen Grenzen bringen. Mit der Strompreisbremse will der Staat hier Abhilfe schaffen. Ihren „Basisverbrauch“ an Strom sollen Privathaushalte, kleine und mittelständische Unternehmen demnach zu vergünstigten Preisen beziehen können. Ist dieses Kontingent verbraucht, soll wieder der aktuelle Marktpreis greifen, um die Motivation zum Energiesparen aufrechtzuerhalten.
Im Raum steht eine Deckelung auf 30 Cent pro Kilowattstunde für einen Basisverbrauch von 75 Prozent des Durchschnittsverbrauchs. Ersten Berechnungen zufolge könnte eine Familie so mehrere hundert Euro im Jahr einsparen. Ab wann genau mit der Strompreisbremse zu rechnen ist, steht derzeit allerdings noch aus.
Kindergelderhöhung
Familien will der Staat durch eine Erhöhung des Kindergeldes besonders unterstützen. Die Erhöhung um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind sowie 12 Euro monatlich für das dritte Kind soll ab dem 1. Januar 2023 greifen und insbesondere Familien niedrigem Haushaltseinkommen finanziell entlasten. Mit rund 432 Euro mehr im Jahr kann so eine Familie mit zwei Kindern rechnen, bei rund 576 Euro mehr liegt die jährliche Entlastung für eine Familie mit drei Kindern.
Kinderzuschlag
Erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, können weiterhin von einer Erhöhung des Kinderzuschlages profitieren. Dieser wurde zum 1. Juli 2022 bereits auf 229 Euro pro Monat und Kind erhöht. Um die Folgen der Inflation abzumildern, soll zum 1. Januar 2023 nun eine weitere Erhöhung auf 250 Euro monatlich folgen. Bei Bezug des Höchstbetrages bedeutet dies ein Plus von 492 Euro im Jahr. Seit Juli erhalten hilfsbedürftige Kinder und ihre Familien zudem einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.
Wohngeldreform
Ebenfalls zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld erhöht. Der staatliche Zuschuss richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen und wird derzeit von circa 600.000 Haushalten in Anspruch genommen. Im Zuge der geplanten Reform sollen nun deutlich mehr Bürger von dieser finanziellen Unterstützung profitieren. So werde der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürger erweitert. Ob auch Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner der Bundesregierung online in Erfahrung bringen. Statt rund 190 Euro soll den Berechtigten zukünftig rund 370 Euro im Monat zur Verfügung stehen.
Heizkostenschuss
Als schnelle Hilfe können sich Wohngeldberechtige zudem über einen weiteren, einmaligen Heizkostenzuschuss freuen. Dieser soll in der Heizperiode von September bis Dezember 2022 finanziell entlasten und beläuft sich auf 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen und zusätzlichen 100 Euro für jede weitere Person.
Einmalzahlung für Rentner, Studenten und Fachschüler
Rentner und Studenten wurden bei der Energiepauschale bisher vernachlässigt. Da sie von den steigenden Energiekosten jedoch gleichermaßen betroffen sind, wurden ihnen im Rahmen des dritten Entlastungspaketes nun Einmalzahlungen zugesichert. Während Rentner zum 1. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro über die jeweiligen Rentenzahlstellen erhalten, dürfen sich Studenten und Fachschüler über eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro freuen. Wann und in welchem Rahmen die Auszahlung erfolgt, wird derzeit noch geklärt.
PSD Bank-Tipp:
Trotz finanzieller Unterstützung von staatlicher Seite ist die Sorge vor den zu erwartenden Mehrkosten bei vielen groß. Auch mit einfachen Maßnahmen kann es kurzfristig gelingen, Energie im Haushalt zu sparen und die stark gestiegenen Energiepreise abzumildern. Effektive Tipps zum Energiesparen, die Sie sofort umsetzen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.