- Wir unterstützen insbesondere Projekte aus den Bereichen Gesundheit, Hilfe, Soziales, Bildung, Kultur, Sport sowie Umwelt- und Klimaschutz. Gefördert werden dabei gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Projekte von Institutionen in unserem Geschäftsgebiet. Es gilt das Mittelverwendungsgebot: die Spende darf nur für diejenigen Zwecke verwendet werden, für die die Institution satzungsgemäß freigestellt ist
- Förderungswürdig sind neue oder bereits in der Umsetzung befindliche Projektideen. Abgeschlossene Projekte werden nicht berücksichtigt.
- Die Projekte bzw. Maßnahmen sollen sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltig wirken und eine breite Zielgruppe ansprechen. Die Fördersumme für einzelne Projekte kann maximal 5.000 Euro betragen.
- Das zu fördernde Projekt sowie die gewünschte Verwendung der Zuwendung sind im Spendenantrag zu skizzieren.
- Die finanziellen Fördermittel müssen im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts für bestimmte, nachweisbar steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden: Die Bewerber verpflichten sich, einen Spendenantrag und einen Reinertragsnachweis des Gewinnsparens einzureichen.
- Die Fördermittel sind ausschließlich und unmittelbar für Projekte in Niedersachsen zu verwenden. Verwaltungs- und Personalkosten des Empfängers, Investitionen in bauliche Maßnahmen, Mieten, Reisen sowie Werbung dürfen nicht mit den Fördermitteln beglichen werden.
- Die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb eines Jahres erfolgen.