Der Vorstand IhrerPSD Bank Hannover eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Mitglieder des Vorstandes
- Torsten Krieger (Vorstandssprecher)
- Bernd Brennecke
- Holger Hammer
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Außerdem wirkt er bei zustimmungspflichtigen Entscheidungen mit, die die Satzung vorsieht. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
- Markus Brinkmann (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
- Jörg Eggers (stellvertretender Vorsitzender)
- Stefan Jäger
- Maria Lücke
- Annette Rietze
- Bettina Rogoll
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung ist das Organ der PSD Bank Hannover eG, in dem Sie als Mitglied über die gewählten Mitgliedervertreter den Kurs ihrer Bank mitbestimmen können.
- Sie stellt den Jahresabschluss fest und beschließt darüber, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll.
- Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.
- Der Aufsichtsrat wird aus der Mitte der Vertreterversammlung gewählt.